Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehler Psychiatrie-Opfer erhält 20.000 Euro

Frankfurt · Eingesperrt, gefesselt und mit Psychopharmaka ruhig gestellt: In der Leidensgeschichte der als "Vera Stein” bekannt gewordenen Frau, die seit ihrer Jugend über mehrere Jahre in der Psychiatrie eingesperrt war, ist nun erstmals ein Behandlungsfehler festgestellt worden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sprach der 1958 geborenen Frau in einem gestern verkündeten Urteil 20.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Klägerin durch eine Übermedikamentierung von 1979 bis 1980 und in der Folge bis 1984 körperliche Schäden erlitten hat. Zwar könne den behandelnden Ärzten kein Diagnosefehler vorgeworfen werden, ein Behandlungsfehler liege jedoch in der Überdosierung von Neuroleptika, die auch bei der Diagnose Hebephrenie — einer in der Jugendzeit beginnenden Schizophrenie — damals nicht hätte erfolgen dürfen. Spätere gesundheitliche Folgen seien jedoch auf eine frühkindliche Erkrankung an Kinderlähmung zurückzuführen, sagte die Richterin in ihrer Urteilsverkündung.

Ansprüche verjährt

Abgewiesen wurde jedoch "Vera Steins” Klage wegen unerlaubtem Freiheitsentzug. Die Schadensersatzansprüche dafür seien nach drei Jahren verjährt, lautete die Begründung der Richterin. Sie folgte damit einer Entscheidung aus vorheriger Instanz. Das Landgericht Gießen hatte die Klage damals vollständig wegen Verjährung abgewiesen.

Für "Vera Steins” Rechtsanwalt Uwe Ehlert ist das Urteil einerseits erfreulich, weil erstmals ein Behandlungsfehler festgestellt worden sei. Allerdings erscheine ihm der Entschädigungsbetrag "zu niedrig”. Was die Freiheitsberaubung betreffe, müsse man nun prüfen, wann die Frist der Verjährung wirklich begonnen habe.

Die Gegenseite sieht sich indes durch das Urteil mit dem "Makel eines Diagnosefehlers” behaftet, wie es Rechtsanwalt Peter-Michael Möller ausdrückte. Laut Möller, der den Landeswohlfahrtsverband Hessen vertrat, ist die Schadensersatzsumme von 20 000 Euro "an der oberen Grenze angesiedelt”. Der Betrag entspreche jedoch dem, was der Klägerin zuvor auch in einem Vergleich angeboten worden sei.

Die Klägerin hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 50.000 Euro gefordert sowie eine monatliche Rente von 1000 Euro. Außerdem wollte sie Kosten für medizinische Hilfsmittel und eine Zahnbehandlung geltend machen. "Vera Stein” ist heute schwerbehindert und arbeitsunfähig.

Bis heute Nebenwirkungen

Seit 1974 war "Vera Stein” auf Betreiben ihres Vaters mehrfach in psychiatrische Kliniken in Hessen, Bremen und Rheinland-Pfalz eingewiesen worden. Mit der Fehldiagnose jugendliche Schizophrenie wurde sie von Klinik zu Klinik weitergereicht. Erst 20 Jahre später stellte ein Gutachter fest, dass bei der Klägerin keine Psychose vorliege. "Das Schlimmste war das Eingesperrtsein und dass man denen völlig ausgeliefert war”, schildert "Vera Stein” ihre Erlebnisse in ihrem Buch. Sie berichtet von Fesselungen an Betten, Stühle und Heizkörper. Und von den schweren Nebenwirkungen der Medikamente, die sie bis heute zeichnen.

Jahrelang zog "Vera Stein” vor deutsche Gerichte, wurde jedoch überall abgewiesen. Erst der Europäische Gerichtshof stellte 2005 fest, dass durch den zweijährigen Aufenthalt in einer Privatklinik in Bremen die Menschenrechte der Klägerin verletzt worden seien und verurteilte die Bundesrepublik zu einer Zahlung von 75.000 Euro Schmerzensgeld.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort