Urteil in Köln Verwaltungsgericht erlaubt E-Zigaretten in Gaststätten

Köln · In einem ersten Gerichtsverfahren hat das Kölner Verwaltungsgericht den Konsum von E-Zigaretten in Gaststätten erlaubt. Das Gericht stellte sich auf die Seite eines Gastwirts, der die Stadt Köln verklagt hatte.

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Foto: Probst

In ihrem noch nicht rechtskräftigen Urteil betonten die Richter am Dienstag, dass E-Zigaretten nicht geraucht werden, sondern Flüssigkeit verdampfen. Daher würden sie nicht im Sinne des Gesetzes "geraucht" (Az.: 7 K 4612/13). Die Stadt Köln kann gegen das Urteil in Berufung gehen. Vor dem Verwaltungsgericht Minden geht es in einem noch nicht entschiedenen Verfahren um E-Zigaretten in einer Spielothek.

Die Stadt Köln hatte dem Wirt mit Ordnungsmaßnahmen gedroht, weil in seiner Kneipe E-Zigaretten konsumiert wurden. Das Gericht betonte, die Gefahren des Passivrauchens und die aus dem Konsum von E-Zigaretten seien nicht vergleichbar. Passivrauchen führe vielfach zu schwerwiegenden Gesundheitsgefahren, die durch die schädlichen Stoffe im Tabakrauch ausgelöst würden. Diese Verbrennungsstoffe fehlten im Dampf einer E-Zigarette. Das Gesetz hätte wegen der Unterschiede zur herkömmlichen Zigarette klarer gefasst werden müssen.

Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium verwies auf dpa-Anfrage auf anderslautende Einschätzungen von Fachleuten. So komme eine Studie zur Passivrauchbelastung durch elektrische Zigaretten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass E-Zigaretten die Raumluft mit gesundheitlich bedenklichen Substanzen belasten. Der Bund habe schon 2011 klargestellt, dass elektronische Zigaretten grundsätzlich unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fallen.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte im vergangenen September entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten, die zum genussvollen Verdampfen in E-Zigaretten produziert werden, keine Arzneimittel sind. Das Land NRW ist dagegen in Revision gegangen. Nun wird sich das Bundesverwaltungsgericht mit den E-Zigaretten befassen.

(lnw)
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