Abgasbelastung in Städten Bund will Fahrverbote ermöglichen

Berlin · Bisher hat die Bundesregierung Fahrverbote für Autofahrer strikt abgelehnt. Offenbar will sie sie jetzt aber doch ermöglichen. Das Verkehrsministerium plant eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung.

 Berufsverkehr auf der Corneliusstraße in Düsseldorf (Archiv).

Berufsverkehr auf der Corneliusstraße in Düsseldorf (Archiv).

Foto: dpa, mku kno

Die Bundesregierung will in Kürze bereits die Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Fahrverboten bei einer zu hohen Abgasbelastung in den Städten schaffen. Das kündigt das Bundesverkehrsministerium in der Antwort auf die Frage des Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel an, die unserer Redaktion vorliegt. "Es soll eine neue Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen (Stickstoffdioxid) in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geschaffen werden", schreibt Verkehrs-Staatssekretär Norbert Barthle (CDU). "Die Regelungen könnten bereits Eingang in die nächste StVO-Novelle finden, die derzeit im Hinblick auf die Schaffung von Parkbevorrechtigungen für das Carsharing erarbeitet wird und noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll."

Die Ankündigung kommt überraschend, denn die Bundesregierung hat Fahrverbote für Autofahrer in jeder Form bisher strikt abgelehnt. Die anhaltende Überschreitung zulässiger EU-Grenzwerte für Stickoxid in 70 Städten zwingt sie nun aber offenbar zum Handeln. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet zudem am Dienstag darüber, ob Fahrverbote für Dieselfahrer ein rechtmäßiges Instrument zur Luftreinhaltung in Städten sein können. Um zu vermeiden, dass betroffene Städte jeweils eigene Regelungen treffen und auf diese Weise ein Wirrwarr von ohnehin unkontrollierbaren Regeln entsteht, fordern die Grünen und die Kommunen den Bund auf, die Einführung einer bundeseinheitlichen "Blauen Plakette" gesetzlich zu regeln.

Das Verkehrsministerium arbeitet Barthle zufolge zwar nicht einer solchen Lösung, jedoch bereits an einer allgemeinen Rechtsgrundlage für örtliche Fahrverbote. "Damit wären künftig erstmals im Straßenverkehrsrecht auch streckenbezogene gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Feinstaub möglich", so Barthle. Fahrverbote könnten die Städte dann auch unabhängig vom Vorliegen eines Luftreinhalteplans anordnen.

"Die Bundesregierung scheint Fahrverbote inzwischen für unvermeidlich zu halten und gesteht damit ihr eigenes Versagen in Sachen Luftreinhaltung ein", sagte der Grünen-Politiker Gastel. "Es ist zwar gut, Rechtssicherheit zu schaffen, aber es droht ein Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen, weil die Bundesregierung die Verantwortung auf Städte und Kommunen abwälzt", sagte Gastel.

(mar)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort