Deutsches Strafrecht Bei Mord nicht mehr automatisch lebenslänglich?

Berlin · In der Debatte über die umstrittenen Paragrafen zu Mord und Totschlag im deutschen Strafrecht schlägt eine Expertenkommission an diesem Montag Änderungen vor. Die Begriffe "Mörder" und "Totschläger" sollen aus Gesetzbuch gestrichen werden, weil sie aus der NS-Zeit stammen.

Das ist Heiko Maas
10 Bilder

Das ist Heiko Maas

10 Bilder
Foto: dpa, Hannibal Hanschke

Nach übereinstimmenden Medienberichten soll Mord demnach nicht mehr automatisch mit lebenslanger Freiheitsstrafe verknüpft sein. Vielmehr sollten die Gesetze den Gerichten mehr Flexibilität ermöglichen, berichteten der "Spiegel" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Samstag unter Berufung auf den Abschlussbericht der Kommission. Diese will ihre Vorschläge am Montagmorgen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) übergeben.

Maas hatte vor rund eineinhalb Jahren angekündigt, im Strafrecht die Paragrafen zu Mord und Totschlag ändern zu wollen, die in der derzeit gültigen Fassung noch aus der Zeit des Nationalsozialismus stammen. Als wichtigstes Ziel nannte er es damals, den Straftatbestand Mord besser zu definieren. Er hatte dazu die Expertenkommission eingesetzt.

Die 16-köpfige Runde aus Wissenschaftlern, Richtern und Staatsanwälten erstellte nach Informationen des "Spiegel" einen 282 Seiten starken Bericht. Darin wird auch empfohlen, den Begriff "Mörder" aus dem Strafrecht zu streichen. Auch vom "Totschläger" sollte nicht mehr die Rede sein. So würden die letzten Spuren der "Tätertypenlehre" der Nazizeit aus dem Strafgesetzbuch getilgt, argumentieren die Juristen.

Nicht empfohlen wird von der Kommission den Medien zufolge, umstrittene Mordmerkmale wie Heimtücke und niedrige Beweggründe ganz aus dem Gesetz zu streichen. Die Experten schlagen zudem vor, den Kriterienkatalog zu erweitern und künftig auch Tötungen wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, des Glaubens oder aus rassistischen Beweggründen als Mord zu ahnden.

Richter und Anwaltsverbände kritisieren schon länger, dass die bisherigen Paragrafen zu Tötungsdelikten nicht - wie bei anderen Straftaten - die Tat selbst in den Mittelpunkt stellen, sondern den Täter, und dass sie dabei auf Gedankengut der Nationalsozialisten zurückgreifen. Diese hatten Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe oder Heimtücke eingeführt.

Die nationalsozialistische Strafrechtsreform von 1941 zielte nach Einschätzung von Rechtsexperten darauf ab, spezielle ideologische Konstruktionen von NS-Juristen im Gesetz zu verankern. Diese Juristen wollten, dass nicht das objektive Tatgeschehen als solches für eine Bestrafung ausschlaggebend sei, sondern die jeweils dahinter stehende "verbrecherische Gesinnung". Damit verbunden war auch die Vorstellung, dass es bestimmte "Verbrechertypen" gebe, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur "gemeingefährlich" seien.

Maas hatte im Februar 2014 entsprechende Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode angekündigt.

(AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort