Berlin/Düsseldorf Laumann will Handwerker-Löhne für Pflegekräfte

Berlin/Düsseldorf · Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), hat die schlechte Bezahlung in der Pflege kritisiert. Eine Pflegekraft sollte so viel verdienen "wie ein guter Handwerker", sagte der frühere CDU-Fraktionschef im nordrhein-westfälischen Landtag gestern in Berlin.

Wenn ein 22-jähriger examinierter Krankenpfleger bei einer Zeitarbeitsfirma in Norddeutschland elf Euro brutto in der Stunde verdiene, sei das deutlich zu wenig. Mit solchen Löhnen werde es nicht gelingen, gegen den Fachkräftemangel in der Pflege anzugehen, sagte Laumann. Er kündigte eine Studie über Lohnhöhen und die regionalen Unterschiede bei der Bezahlung an. Es gebe auch Regionen, in denen Pflegekräfte gut verdienen, sagte er. Man müsse genau hinschauen.

Der ehemalige nordrhein-westfälische Sozialminister und langjährige Bundestagsabgeordnete ist seit vier Wochen im Amt, das um die Pflege erweitert wurde. Die Pflegepolitik werde in den kommenden vier Jahren eine zentrale Rolle spielen, sagte Laumann. Zugleich warnte er vor zu hohen Erwartungen. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeits-Begriffs — der Umstrukturierung der Pflegeversicherung zugunsten der Demenzkranken — seien nicht alle Probleme gelöst. Kern der Reform, die unter wechselnden Regierungen seit mehr als neun Jahren im Gespräch ist, ist eine stärkere Differenzierung der Pflegestufen, damit Demenzkranke mehr Geld bekommen. Union und SPD haben die Reform aber schon auf das Ende ihrer Regierungszeit verschoben.

Hausärzte sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine Schlüsselrolle in der medizinischen Versorgung in Deutschland spielen. "Dafür werde ich kämpfen", sagte der Patientenbeauftragte. Zugleich ist ein erstes Gesetzesvorhaben in dem Bereich auf dem Weg. Ein Antrag der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass bei Hausarztverträgen künftig weniger strikt darauf geachtet werden muss, dass keine Mehrkosten entstehen. Diese Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzten sollen bewirken, dass Patienten besser versorgt werden. Patienten und Ärzte müssen sich dafür an einen solchen Vertrag binden. Der Antrag wurde am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten.

Laumann hält das Urteil des Bundesgerichtshofs für richtig, wonach erwachsene Kinder für die Pflege ihrer Eltern auch dann zahlen müssen, wenn kein Kontakt mehr besteht. Entscheidend sei der Verwandtschaftsgrad, nicht das Verhältnis, das Eltern und Kinder zueinander haben.

Der Bundesgerichtshof hatte am Mittwoch in einem Fall aus Bremen entschieden, dass ein Sohn rund 9000 Euro Heimkosten für seinen Vater an das Sozialamt zurückzahlen muss, obwohl dieser ihn vor mehr als 40 Jahren verstoßen und enterbt hatte.

(RP)
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