Amtsgericht 15-Jährige vergewaltigt: Bewährung für Schüler

Düsseldorf · Mit Jugendstrafen von acht und zwölf Monaten auf Bewährung hat ein Amtsrichter jetzt zwei Schüler (15 und 17 Jahre alt) nach einem Vergewaltigungsprozess wieder nach Hause entlassen.

Die Minderjährigen gaben zu, im März mit zwei 13-jährigen Komplizen in einer Fleher Wohnung gemeinschaftlich eine Schülerin (15) vergewaltigt und sie verprügelt zu haben. Durch die Geständnisse der Angeklagten blieb dem Opfer immerhin die Zeugenaussage vor Gericht erspart.

Bei der Verhandlung, die mit Rücksicht auf das jugendliche Alter der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde, bezeichnete der 15-Jährige die Gemeinschafts-Tat jetzt als "schlimm". Für alle vier Jugendlichen, die in der Wohnung eines 16-jährigen Kumpans über das Mädchen hergefallen waren, sei "eindeutig" gewesen, "dass wir das nicht machen sollen".

Das Mädchen habe mehrfach gebettelt, "dass wir aufhören". Doch das Quartett, bei dem die beiden 13-jährigen Mittäter noch nicht strafmündig sind, habe keineswegs aufgehört. Im Gegenteil: Von allen vier Tätern wurde das Opfer mehrfach ins Gesicht geschlagen. Erst nach einem Wochenende, an dem sich das Mädchen zunächst aus Scham seinen Eltern nicht offenbaren wollte, traute sich die 15-Jährige mit ihrer Mutter doch zur Polizei. Denn einige der Vergewaltiger hatten die Gewalttat mit Handy-Kameras gefilmt und die Aufnahmen unter Mitschülern herumgezeigt.

Auch der 16-Jährige, der den Kumpanen für ihre Vergewaltigung das Schlafzimmer seiner abwesenden Mutter überließ, hatte offenbar kein Erbarmen mit dem Opfer. Er hat sich laut Anklage zwar nicht beteiligt, spielte aber im Nebenzimmer weiter an seinem Computer. Er wird demnächst gesondert angeklagt wegen unterlassener Hilfeleistung. Bei den zwei Haupttätern hielt das Gericht jetzt Bewährungsstrafen für ausreichend. Als Auflage müssen sie eine Sozialtherapie machen. Das Urteil ist rechtskräftig.

(RP)
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