Nach VideokonferenzNato-Staaten sagen Ukraine weitere Hilfe bei Luftverteidigung zu
Die Ukraine bittet angesichts schwerer russischer Luftangriffe um zusätzliche Verteidigungssysteme. Nach einer Krisensitzung bei der Nato gibt es jetzt neue Zusagen.
In einer Demokratie geht alle Staatsgewalt vom Volke aus - so steht es auch im Artikel 20 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes. Das Grundgesetz regelt aber auch, wie diese Staatsgewalt organisiert ist und benennt dazu fünf Verfassungsorgane, die die sogenannte Gewaltenteilung repräsentieren.
Zur Legislative, der "gesetzgebenden Gewalt", gehören als oberste Verfassungsorgane der Bundestag und der Bundesrat. Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Gericht Deutschlands und gehört zur Judikative, der "rechtsprechenden Gewalt" und die Exekutive, die "ausführende Gewalt" stellen der Bundespräsident und eben die Bundesregierung dar.
Letztere kümmert sich um die politischen und staatlichen Geschäfte des Landes - außerdem bringt die Bundesregierung die meisten Gesetze mit ihrem Initiativrecht erst auf den Weg. Sie hat die politische Führung des Landes inne und soll - da durch den Bundestag legitimiert - den politischen Willen der vom Volk in der Bundestagswahl gewählten parlamentarischen Mehrheit in praktische Politik umsetzen.
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Die Ukraine bittet angesichts schwerer russischer Luftangriffe um zusätzliche Verteidigungssysteme. Nach einer Krisensitzung bei der Nato gibt es jetzt neue Zusagen.
Dass ein neues Förderprogramm für mehr Digitalisierung an Schulen noch rechtzeitig startet, sei kaum noch machbar sagte Schulministerin Dorothee Feller (CDU) zuletzt. Jetzt setzt sie ihrer Amtskollegin in der Bundesregierung die Pistole auf die Brust.
Die Zahl der Öko-Landwirte ist im Vergleich zu 2020 nur leicht gestiegen. Immer weniger Bauern stellen um. Ambitionierte Ziele der Bundesregierung scheinen in weiter Ferne. Was sich für mehr Öko-Betriebe ändern müsste.
Nach der Kenntnis der Bundesregierung seien bislang 111 Menschen im Zusammenhang mit dem IS verurteilt worden. Weitere 119 Verfahren seien noch anhängig.
Wirtschaftsminister Robert Habeck ist am Donnerstag zum dritten Mal in die Ukraine gereist. In einer Zeit, in der das Land massiv unter Druck steht, soll es um die Stärkung der schwerbeschädigten Energieversorgung, deutsche Investitionen und den Wiederaufbau der Ukraine gehen.
Mitglieder der Bundesregierung werben bei Nato-Partnern um zusätzliche Flugabwehrraketensysteme für die Ukraine. Drei Länder machen nun Hoffnungen.
Das Bundeskabinett hat den sogenannten Jahresabrüstungsbericht für 2023 verabschiedet. In dem Dokument zählt das Auswärtige Amt die Bemühungen um internationale Rüstungskontrolle, um Abrüstung und die Nichtverbreitung von Waffen auf. Angesichts des Ukraine-Krieges, der Konflikte im Nahen Osten und anderen Teilen der Welt sind die Ergebnisse jedoch düster – und doch gibt es einzelne Lichtblicke.
Mit einer Sprachnachricht begrüßt der Kanzler Olaf Scholz die Interessenten auf dem Kanal. Der Kanal soll über Entscheidungen der Bundesregierung und deren Hintergründe informieren. Das steckt noch dahinter.
Auch auf dem Außengelände von Gaststätten soll Kiffen tabu sein, teilt die Staatskanzlei nach einer Kabinettssitzung mit. So streng plant Bayern, gegen Kiffer vorzugehen.
Eine aktuelle Forsa-Analyse zeigt: Wäre im April schon Bundestagswahl, würden die Grünen lediglich zwölf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten. Das wäre der niedrigste Wert für die Partei seit Juni 2018.
Mit breiter Mehrheit ist Werner Kindsmüller zum neuen Präsidenten der Bundesvereinigung gegen Fluglärm gewählt worden. Sein oberstes Ziel ist es, Ruhe in den Verband zu bringen.
In der EU werden bereits seit längerem zusätzliche Sanktionen gegen den Iran erwogen. Nach dem Angriff des Landes auf Israel soll nun gehandelt werden.
Eigentlich geht es beim Besuch der deutschen Innenministerin Nancy Faeser in Rumänien um harte Sicherheitsthemen wie organisierte Kriminalität und EU-Außengrenzen. Doch am Ende wird auch viel über Fußball gesprochen. Denn Rumänien hat sich für die EM qualifiziert.
Die Bundesregierung spricht von einem schwerwiegenden Angriff auf Israel und mahnt zu Mäßigung. Eine Spirale der Gewalt mit immer neuen Militärschlägen hätte fatale Folgen im Nahen Osten. Innenministerin Faeser warnt zugleich vor möglichen Auswirkungen auch in Deutschland.
Die c/o-Künstlerin Menia ist politisch geworden. Das traditionsreiche Stickhandwerk stellt sie einer schmerzenden Realität gegenüber.
Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich strafbar. Eine Expertenkommission empfiehlt hier Änderungen. Die Bundesregierung möchte jedoch in Ruhe darüber diskutieren – und lässt offen, ob es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Gesetzesänderung kommen wird.
Die befürchteten Fahrverbote sind vom Tisch: Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich auf die lange umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes und ein Paket zur Förderung der Solarindustrie geeinigt.
Eine Regierungskommission empfiehlt eine Liberalisierung der bisherigen Abtreibungsregeln. Auch die nicht-kommerzielle Leihmutterschaft und die Eizellspende sollen erlaubt werden.
Analyse · Derzeit wird wieder besonders heftig über das Thema Abtreibung diskutiert. Es fallen Begriffe wie Gehsteigbelästigungen, Paragraf 218 oder Paragraf 219a. Worum geht es?
Analyse · Obwohl 97 Prozent der Verdi-Mitglieder für einen Erzwingungsstreik gestimmt haben, starten erst einmal nur Aktionen in einzelnen Städten. Das ist ein gutes Zeichen, aber die Verhandlungen werden schwierig. Eines ist klar: Arbeit wird teurer in Deutschland.
Die für nächstes Jahr angekündigte Plastiksteuer wird einem Medienbericht zufolge vorerst nicht kommen. Woran das liegt.
Die Bundesregierung wollte, dass nicht nur für 17-Jährige begleitetes Fahren möglich ist, sondern schon 16-Jährige in Begleitung Auto fahren dürfen. Daraus wird erst einmal nichts. Weshalb?
Unverändert sind Leiharbeiterunterkünfte in vielen Kommunen der Region ein Problem. Das sieht auch der Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff so, der einen Arbeitskreis gegründet hat und einen Vorschlag macht.
Der Bundestag hat am Freitag nach einer emotionalen Debatte grünes Licht für das neue Selbstbestimmungsgesetz gegeben. Das bislang geltende Transsexuellengesetz ist damit Geschichte.
Meinung · Die Ampel-Koalition ist sich mal wieder beim Klimaschutz nicht einig. Jetzt warnt FDP-Verkehrsminister Wissing vor Fahrverboten am Wochenende. Das wäre tatsächlich der Bankrott der Umweltpolitik. Doch auch der Liberale hat vieles falsch gemacht.
"Die da oben" - für manche sind die Regierenden weit weg und viele Fragen ranken sich darum. Wer oder was ist "die Bundesregierung" eigentlich, die stets neue Gesetze und Regelungen auf den Weg bringt, wer wählt sie und was macht sie eigentlich? Wir wollen hier einige grundlegende Fragen rund um "die Bundesregierung" klären.
Wenn man von der Bundesregierung spricht, ist damit synonym das Bundeskabinett gemeint. Sie besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin sowie den Bundesministern beziehungsweise Bundesministerinnen.
Diese in der jüngsten Legislaturperiode 2017 bis 2021 insgesamt mit der Bundeskanzlerin 15 Männer und Frauen (neun Männer und sechs Frauen) im Kabinett von Kanzlerin Angela Merkel sind diejenigen, die die Geschicke des Landes steuern - die Mannschaft auf der Brücke sozusagen, wenn man den Vergleich mit einem Schiff anstellt.
Aber auch, wenn gerade etwa während der Corona-Pandemie 2020/21 einige Verschwörungstheoretiker argwöhnten, "die Regierung" entscheide "einfach alles alleine", muss man klarstellen, dass das nicht stimmt. Die Gewalten in einer Demokratie kontrollieren sich gegenseitig - die Bundeskanzlerin (oder der -kanzler) sowie die Bundesminister müssen sich stets gegenüber dem Bundestag - der Versammlung der gewählten Volksvertreter - und auch dem Bundesrat verantworten. Gesetze, die die Bundesregierung vorschlägt, müssen von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden - und das Bundesverfassungsgericht schließlich prüft, ob diese Gesetze auch mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Auch ist klar - im Grundgesetz in den Artikeln 62 bis 69 - geregelt, wie etwa Entscheidungen in der Bundesregierung gefällt werden (sowie wer sie wählt und zusammenstellt).
Es gelten dabei drei Prinzipien: das Kanzlerprinzip, das Kollegialprinzip und das Ressortprinzip. Das Kanzlerprinzip besagt, dass die Kanzlerin oder der Kanzler die Richtlinienkompetenz inne hat. Das heißt, sie oder er bestimmt die Politik und die grundsätzliche Richtung. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Geschäfte der Regierung. (Wohlgemerkt, Staatsoberhaupt des Bundesrepublik Deutschland ist nicht der oder Kanzler/in sondern der oder die Bundespräsident/in. Daher genehmigt dieser oder diese auch die Geschäftsordnung der Bundesregierung, in der etwa das Kanzlerprinzip festgelegt wird.)
Unter dem Kollegialprinzip versteht man den Grundsatz, dass Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung im Kabinett gemeinsam diskutiert und nach dem Mehrheitsprinzip entschieden werden. Der oder die Kanzler/in gelten dabei als "primus inter pares" - als Erster unter Gleichen. So schlichtet etwa der Kanzler oder die Kanzlerin, wenn es unter den Ministern und Ministerinnen etwa zu Streit kommt.
Das Ressortprinzip besagt schließlich, dass jeder Minister in seinem Bereich, seinem Ressort in eigener Verantwortung agiert und regiert. Welche Ressorts und damit welche Bundesminister und -ministerinnen es gibt, kann unterschiedlich sein. Es gibt klassische Aufgabenbereiche wie die Finanzen, das Außen- und das Innenministerium, das Justizministerium oder das Verteidigungsministerium. Andere Bereiche wie Gesundheit, Wirtschaft, Umwelt, Reaktorsicherheit, Familie, Arbeit, Soziales, Bildung, Bauen, Entwicklung und so fort können unterschiedlich als Ressorts zusammengefasst werden. Verteidigung, Justiz und Finanzen sind als feste Ressorts gesetzlich geregelt.
Häufig ist der Außenminister gleichzeitig auch der Vizekanzler - aber nicht immer wie etwa in der jüngsten Legislaturperiode 2017 bis 2021, in der Olaf Scholz, SPD, als Finanzminister auch die Position des Vizekanzlers innehat.
Eine Sonderrolle hat der sogenannte Kanzleramtsminister inne, der Chef des Bundeskanzleramts ist und "Minister für besondere Aufgaben". Das Bundeskanzleramt hat den Status einer Bundesbehörde und unterstützt den Regierungschef in seinen Aufgaben.
Der Bundesverteidigungsminister, respektive die Bundesverteidigungsministerin hat nach Artikel 65a des Grundgesetzes die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. Damit sind in Deutschland anders als etwa in Präsidialdemokratien wie den USA oder Frankreich die Rollen des Staatsoberhaupts, des Regierungschefs und des Oberkommandierenden der Streitkräfte auf verschiedene Personen verteilt.
Die Minister verantworten sich dennoch der oder dem Bundeskanzler/in sowie dem Bundestag und dem Bundesrat in ihrer Politik. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler bestimmen den politischen Rahmen, innerhalb dem ein Minister oder eine Ministerin agieren dürfen. Grundlegende politische Richtungsentscheidungen sind vor der Bildung einer Regierung auch häufig in den Koalitionsverträgen vereinbart, die die Parteien im Bundestag aushandeln, um eine Regierung stellen zu können. Dazu unten mehr.
Häufig, aber nicht immer, ist der oder die Kanzler/in auch Vorsitzender oder Vorsitzende seiner oder ihrer Partei. In der Regel bedarf er oder sie des Rückhalts seiner oder ihrer Partei beziehungsweise der Abgeordneten für seine oder ihre Entscheidungen. "Diktatorische" Entscheidungen eines Bundeskanzlers oder einer Bundeskanzlerin sind damit so gut wie ausgeschlossen.
Außerdem steht hinter dem Bundeskabinett noch ein Apparat aus vielen Beamten, Staatsekretären und vielen weiteren staatlichen Beschäftigten in den Ministerien und Behörden, die unter anderem Gesetze und Regeln ausarbeiten, Abkommen aufstellen und in vielerlei Hinsicht der eigentlichen Bundesregierung zuarbeiten.
Übrigens regelt Artikel 66 des Grundgesetzes, dass Bundeskanzler/in und -minister/innen "kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören" dürfen. Die Bundesrepublik Deutschland zu regieren ist also ein "Vollzeitjob".
Der Sitz der Bundesregierung als Verfassungsorgan ist die Bundeshauptstadt Berlin. So wurde es im sogenannten Berlin/Bonn-Gesetz festgeschrieben.
Die Bundesregierung an sich fokussiert sich damit um das Amt des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin, der oder die seinen oder ihren Amtssitz im Bundeskanzleramt im Berliner Regierungsviertel nahe dem Reichstag hat. Dort trifft sich auch regelmäßig das Kabinett.
Da die Ministerien aber auf die Bundeshauptstadt Berlin und die Bundesstadt und ehemalige Hauptstadt Bonn aufgeteilt sind, haben die Minister nicht unbedingt den Amtssitz Berlin.
Es gibt in der Regel einen festen Termin, an dem das Bundeskabinett in voller Stärke zusammenkommt. Geregelt wird das in der Geschäftsordnung der Bundesregierung. In der jüngsten Legislaturperiode 2017 bis 2021 im Kabinett Merkel IV (ihr viertes Kabinett) war das immer mittwochs um 9.30 Uhr.
Bei besonderen Lagen, etwa besonderen Krisen, Naturkatastrophen, Pandemien wie der Covid-19-Pandemie oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen werden Sondersitzungen einberufen.
Ferner können "Sonderkabinette" einberufen werden. Etwa das Sicherheitskabinett, dem neben dem Regierungschef meist Innen-, Außen-, Verteidigungs- und Kanzleramtsminister angehören. Das Corona-Kabinett, dass sich besonders mit den Aufgaben während der Covid-19-Pandemie beschäftigt, etwa besteht aus den Ministerinnen und Ministern der Verteidigung, der Finanzen, des Inneren, des Auswärtigen, für Gesundheit und dem Chef des Bundeskanzleramtes unter Leitung der Kanzlerin. Es traf sich zeitweise auch nur per Videoschalte.
Beschlüsse aus solchen "Fach-Kabinetten" werden aber in der Regel in einer Sitzung des gesamten Kabinetts abgesichert, oder auch durch Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat, wenn es sich etwa um Gesetze handelt. Auch Einsätze der Bundeswehr bedürfen in Deutschland immer einer Legitimation durch den Bundestag.
Die Bundesregierung wird gar nicht gewählt - das kann man als Aussage so stehen lassen. Tatsächlich wird nur der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt. Und auch das nicht direkt durch das Volk, sondern durch den Bundestag.
Wenn bei der Bundestagswahl Kanzlerkandidaten antreten, heißt das nicht, dass diese als Kanzler gesetzt sind, wenn ihre Partei die Mehrheit bekommt, Wer die Regierung stellt, entscheidet sich über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nach der Bundestagswahl.
Die im Bundestag vertretenen Parteien handeln für gewöhnlich Koalitionsverträge und -vereinbarungen aus. Auf dieser Grundlage wird der oder die Bundeskanzler/in vom Bundestag gewählt. Den Wahlvorschlag dafür macht formal nach Rücksprache und Bewertung der Bundespräsident. Dabei gibt es keine Konkurrenzwahl. Erhält der Kandidat allerdings nicht die Mehrheit der Stimmen, regelt das Grundgesetz, Artikel 63, dass binnen 14 Tagen erneut gewählt wird. Kommt es nach Ablauf der Frist nicht zur Wahl eines Regierungschefs, kann das zu Neuwahlen des Bundestags führen.
Einziges gewähltes Mitglied der Regierung ist der oder die Kanzler/in. Er oder sie können dann festlegen, welche und wie viele Ministerien es geben wird - und wie groß damit auch die Regierungsmannschaft ist.
Festgelegt sind nur, dass es die Ministerien für Justiz, Finanzen und Verteidigung geben muss - alle anderen Ressorts können beliebig geregelt werden.
Weder der Bundeskanzler noch die Minister müssen Mitglied des Bundestags sein, können das aber. Der oder die Bundeskanzler/in schlägt dem Bundespräsidenten einen Minister oder eine Ministerin vor. Der Bundespräsident/in beruft oder entlässt diese dann.
Häufig werden in den Koalitionsvereinbarungen der Parteien auch bestimmte Personalien festgelegt, also wer welches Ressort erhält.
Besondere Voraussetzungen oder Bedingungen für die Vergaben von Ministerposten sind nicht vorgeschrieben.
Alle Regierungsmitglieder müssen bei ihrem Amtsantritt den vorgeschriebenen Amtseid leisten. Damit schwören sie, dass sie ihre "Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde".