Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden und ersetzt das frühere Erziehungsgeld.
NEU: Elterngeld Plus
Wer seit dem 1. Juli 2015 ein Kind bekommen hat, kann zwischen dem Bezug von Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus entscheiden oder beide Maßnahmen kombinieren. Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate ausgezahlt. Gezählt werden die Lebensmonate des Kindes nicht die Kalendermonate. Vater und Mutter können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann mindesten zwei und höchstens zwölf Monate beanspruchen. Eine Verlängerung um weitere zwei Monate ist möglich, wenn auch das andere Elternteil das Kind betreuen möchte und für mindestens zwei Monate das Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende haben Anspruch auf die vollen 14 Monate. Das Elterngeld Plus richtet sich an Eltern, die bereits im Zeitraum des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Das Elterngeld wird dann doppelt so lange wie üblich in maximal halber Höhe ausgezahlt.
Möchte man die Unterstützungsmaßnahme erhalten, muss ein Elterngeldantrag gestellt werden. In diesem Antrag wird angegeben, für welche Monate das Geld beansprucht wird. Elterngeld kann noch rückwirkend für bis zu drei Monate gezahlt werden. Formulare für den Elterngeldantrag sind im Internet zu finden. Der ausgefüllte Antrag ist dann in der entsprechenden Stelle für Elterngeld einzureichen.
Die Höhe der Unterstützung berechnet sich anhand des durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommens des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt. Die Höhe des Betrags liegt zwischen 65 und 100 Prozent des damaligen Netto-Monatseinkommens. Mindestens erhält der Antragsteller 300 Euro, höchstens 1.800 Euro. Das Nettomonatseinkommen wird von der Elterngeldstelle berechnet und nach dem Abzug einer Werbekostenpauschale ergibt sich daraus die Höhe des Elterngeldes. Um sich vorab einen Überblick zu verschaffen, gibt es Online-Rechner, mit denen sich der Betrag berechnen lässt.