Kraftfahrzeugkennzeichen (kurz: KfZ-Kennzeichen) dienen zur Identifizierung der Fahrzeughalter. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde teilt jedem Fahrzeug eine aus zwei Teilen bestehende Bezeichnung zu, die auf dem Nummernschild sowie im Fahrzeugschein/-brief erscheint.
Für die Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeuges wird der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein sowie die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) benötigt. Wenn ein gebrauchtes Fahrzeug angemeldet werden soll, sind zusätzlich der Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bericht) und der Abgasuntersuchungsbericht (AU-Bericht) sowie das alte Autokennzeichen erforderlich. Die Zulassung erfolgt bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle.
In Deutschland sind die Kfz-Kennzeichen als Euro-Kennzeichen ausgeführt. Das Nummernschild hat am linken Rand ein blaues Band, indem die 12 gelben Sterne der europäischen Flagge abgebildet sind. Darunter steht der Ländercode in Großbuchstaben.
Das KfZ-Kennzeichen selbst besteht aus zwei Teilen: Zum einen aus dem Unterscheidungszeichen, das aus bis zu drei Buchstaben besteht, und zum anderen aus der Erkennungsnummer, die ein oder zwei Buchstaben sowie bis zu vier Ziffern enthält. Dabei hat das KfZ-Kennzeichen nicht mehr als acht Zeichen. Eine Ausnahme ist das Saisonkennzeichen, das aus maximal sieben Zeichen besteht. Das Gleiche gilt für KfZ-Kennzeichen mit zwei Zeilen, wie zum Beispiel bei Krafträdern.
Festgelegt sind diese Vorschriften in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung für die Kfz-Zulassungsbehörden. Über das KfZ-Kennzeichen lässt sich feststellen, in welcher Stadt, Landkreis oder gemeinde das entsprechende Fahrzeug angemeldet ist. Außerdem steht hinter den Abkürzungen das jeweilige Bundesland in Klammern. Für Nordrhein-Westfalen wäre das die Abkürzung NRW. Zudem befinden sich zwischen dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer die Prüfplaketten sowie das Siegel der zuständigen Zulassungsbehörde. Das Datum der Zulassung wird hingegen nicht auf dem KfZ-Kennzeichen vermerkt.
Seit den 90er Jahren ist es auch möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Hierfür wird eine Gebühr von rund 11 Euro fällig. Die meisten Zulassungsstellen in Deutschland bieten mittlerweile eine Online-Reservierung an. Für diese Vorabreservierung fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von rund 3 Euro an.