Von Lohndumping wird gesprochen, wenn für eine Vollzeitbeschäftigung Löhne vereinbart werden, die unterhalb des Existenzminimums liegen. Außerdem gilt es als Dumping,wenn das Gehalt unterhalb des tariflichen Niveaus der jeweiligen Branche liegt oder es weniger als zwei Drittel des ortsüblichen Lohnes für eine Tätigkeit beträgt. Bei 1,53 beziehungsweise 1,64 Euro pro Stunde ist das zweifelsohne der Fall. So viel hat ein Rechtsanwalt in Südbrandenburg seinen zwei Bürohilfen gezahlt, das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz hatte zunächst den Lohn aufgestockt. Dies sei für den Steuerzahler nicht hinnehmbar, deshalb hatte das Jobcenter geklagt. Jetzt hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg der Behörde Recht gegeben. Der Rechtsanwalt muss 3400 Euro an das Jobcenter zahlen.