Entscheidung des EU-Gerichts„Pablo Escobar“ darf nicht als Marke eingetragen werden
Der Name des berüchtigten Drogenbosses „Pablo Escobar“ darf in der EU nicht als Name für Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden. Man verbinde den Namen mit Drogenhandel, Verbrechen und Leid, entschied das Gericht der EU am Mittwoch in Luxemburg.