Meldedatenabgleich "GEZ"-Verweigerer bekommen bald Post

Köln · Grundsätzlich müssen alle Haushalte den Rundfunkbeitrag zahlen. Doch viele weigern sich. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gleicht deshalb seine Daten mit Einwohnermeldeämtern ab, um Nichtzahlern auf die Spur zu kommen. Bald dürfte Post im Briefkasten sein.

 Das Logo des Rundfunkbeitrags in Deutschland (Symbolbild).

Das Logo des Rundfunkbeitrags in Deutschland (Symbolbild).

Foto: dpa

Der Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gleicht in den nächsten Monaten seine Daten mit den Einwohnermeldeämtern ab. Dabei übermitteln sie Informationen über alle Frauen und Männer, die volljährig und in Deutschland gemeldet sind. Dazu gehören der Vor- und der Familienname, der Familienstand, das Geburtsdatum, die aktuelle und die vorherige Adresse sowie das Datum des Einzugs, wie der Beitragsservice auf seiner Homepage schreibt. Der Stichtag ist der 6. Mai 2018. An diesem Tag frieren die Einwohnermeldeämter ihren Datenbestand ein und übertragen ihn an die Kölner Einrichtung, die früher einmal Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hieß.

Der Beitragsservice wird diese Angaben mit seinen eigenen Informationen abgleichen und anschließend alle Personen anschreiben, denen er kein Beitragskonto zuweisen kann. "Ziel des Meldedatenabgleichs ist es zu klären, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird", sagt ein Sprecher auf Anfrage unserer Redaktion. Dadurch werde sichergestellt, dass "sich auch weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen". Der Rundfunkbeitrag beträgt 17,50 Euro pro Monat und wird pro Haushalt fällig - egal ob jemand den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzt oder nicht.

"Wichtig ist, in jedem Fall zu reagieren"

Die Einwohnermeldeämter sind durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dazu verpflichtet, die Angaben an den Beitragsservice zu übermitteln. Dieser muss die Daten aber wieder löschen, spätestens ein Jahr nachdem er sie erhalten hat. Der Sprecher versichert, dass aus Informationen wie der Adresse keine Rückschlüsse auf die "konkrete Wohnsituation" einer Person möglich seien, da in einem Haus mehrere Wohnungen sein könnten. "Es ist für den Beitragsservice auch nicht erkennbar, wer zusammen in einer Wohnung lebt."

Deswegen dürften aber auch Menschen angeschrieben werden, die den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen müssen - weil sie zum Beispiel mit jemandem zusammenwohnen, der die 17,50 Euro pro Monat schon überweist. "Dann besteht für Sie keine Beitragspflicht", schreibt die Beitragszentrale auf ihrer Homepage. Trotzdem müsse die angeschriebene Person auf die Anfrage reagieren und erklären, warum die Zahlungspflicht für sie nicht gelte. "Der Beitragsservice benötigt hierfür lediglich die Beitragsnummer der Person, die den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlt." Sollte jemand das Schreiben dagegen ignorieren, werde er automatisch zum Beitragszahler. Deshalb betont der Sprecher: "Wichtig ist es, in jedem Fall auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren."

Voraussichtlich ab Juli werden die Schreiben verschickt

Es ist der erste Meldedatenabgleich seit 2013. Damals seien knapp 4,9 Millionen Menschen angeschrieben worden, um die Beitragspflicht zu klären, sagt der Sprecher weiter. Offenbar wurden nicht alle zu Beitragszahlern: Die Anzahl stieg von rund 37,3 Millionen im Jahr 2013 auf etwa 39,1 Millionen im Jahr 2016. Damals seien "praktisch alle beitragspflichtigen Wohnungen" angemeldet worden, teilt der Beitragsservice mit. Deshalb dürften es dieses mal nicht so viele Personen sein, die Post bekommen.

Gleichwohl könnten einige Haushalte wieder aus dem Datenbestand der Kölner herausgefallen sein, wofür es mehrere Gründe geben könne, sagt der Sprecher und nennt ein Beispiel: Zwei Menschen wohnen zusammen, und einer von ihnen zahlt den Beitrag für den Haushalt. Wenn er auszieht und der andere bleibt in der Wohnung, muss sich dieser beim Beitragsservice melden - vergisst er es oder macht es absichtlich nicht, kann es sein, dass er keinen Beitrag zahlt, und das nicht auffallt. Solche Fälle will der Beitragsservice mit dem Meldedatenabgleich in den nächsten Monaten finden. "Die ersten Schreiben werden vom Beitragsservice voraussichtlich im Juli 2018 versendet", sagt der Sprecher.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheres Version des Artikels hieß es, dass die Einwohnermeldeämter ihre Daten mit dem Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgleichen. Das ist nicht korrekt. Vielmehr gleicht der Beitragsservice seine Daten mit denen der Einwohnermeldeämter ab. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

(wer)
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