Autovermieter gegen Beitragsservice Sixt klagt in zweiter Instanz gegen Rundfunkbeitrag

München · Der größte Autovermieter in Deutschland, Sixt, zieht weiter gegen den Rundfunkbeitrag zu Felde. Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München begann am Dienstag der Berufungsprozess des Unternehmens gegen die seit 2013 geltende Neuregelung des Beitrags für öffentlich-rechtliche Angebote.

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Foto: dpa, dan soe sab

Durch den Beitrag werden Abgaben für die rund 91.000 Sixt-Fahrzeuge und jede der 2200 Betriebsstätten fällig. Sixt sieht darin Verfassungsverstöße. In erster Instanz war der Autovermieter dem Bayerischen Rundfunk unterlegen.

Die Vertreter des BR halten die Klage für unbegründet und können sich dabei auf eine Vielzahl bereits ergangener Entscheidungen stützen. Von sieben Oberverwaltungsgerichten und mehr als 30 Verwaltungsgerichten seien Klagen bereits abgewiesen worden. So war der Drogeriemarktunternehmer Rossmann mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof unterlegen.

Autovermieter Erich Sixt will in dem Rechtsstreit notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wie er im Vorfeld des Prozesses angekündigt hatte. Zu diesem Zweck muss zunächst der Verwaltungsrechtsweg ausgeschöpft sein.

Im Netz finden sich mittlerweile viele Seiten, die sich mit dem Kampf gegen den Rundfunkbeitrag beschäftigen. Ein informatives und seriöses Forum finden Sie hier.

(dpa)
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