Datenschutz im Internet Verräterische Spuren löschen

Hamburg (rpo). Wer häufig im Internet surft, hinterlässt überall Spuren. Spätestens dann, wenn man etwas bestellt, müssen einige private Daten angegeben werden. Und da der Nutzer auch Spuren hinterlässt, die zurückverfolgt werden können, stellt sich so manchem die Frage: Wie kann ich meine Daten schützen?

 Computernutzer können von Tintenspar-Programmen deutlich profitieren.

Computernutzer können von Tintenspar-Programmen deutlich profitieren.

Foto: ddp, ddp

Der Datenschutz beginnt schon auf dem eigenen Computer. Browser wie Internet Explorer oder Firefox speichern beispielsweise in der Regel die zuletzt besuchten Seiten. Manche Websites behalten sie sogar samt Bildern auf der Festplatte. Und viele Webangebote möchten den Nutzer beim nächsten Besuch wiedererkennen und hinterlassen dazu kleine Dateien, genannt "Cookies". Deren Inhalt bleibt für einen menschlichen Leser normalerweise unverständlich, auf jeden Fall ist aber die Website abzulesen, die den Cookie gesetzt hat.

Welche Internetseite welche Daten auf dem eigenen Rechner gespeichert hat, wird in der Regel in den Optionen oder Einstellungen des Browsers angezeigt. Schon mit diesen Informationen lässt sich für einen unbefugten Nutzer des Computers manches herausfinden. Erst recht aus Angaben in Formularfeldern, die durch den Browser automatisch ergänzt werden.

Um möglichst viele Probleme dieser Art auf einmal zu beheben, sind spezialisierte Programme auf dem Markt. Sie löschen solche Daten und das oftmals gleich so, dass sie nicht mit Hilfe einer anderen Software wiederhergestellt werden können. Eine Übersicht bietet unter anderem www.cachecookiecleaner.com.

Aber nicht nur auf der eigenen Festplatte wird das Surfverhalten gespeichert. Sobald ein Computer online geht, bekommt er eine eindeutige Kennziffer zugewiesen, die so genannte IP-Adresse. Jede Seite, die aufgerufen wird, erfährt diese Adresse. Nur so finden die Daten den Weg durchs Internet bis zum Computer des Internetsurfers. Zwar kann der Besitzer einer Website aus dieser Kennziffer nicht den Namen des Surfenden ermitteln. Das kann aber im Fall der Fälle der Anbieter des Internetzugangs (Internet Service Provider, ISP), wenn es beispielsweise um polizeiliche Ermittlungen geht. Kombiniert mit den Informationen des Webseitenbetreibers ergibt sich ein detailliertes Bild.

Völlige Anonymität ist im Internet kaum zu erreichen. Eine Möglichkeit ist der Service AN.ON, die vom "virtuellen Datenschutzbüro" (www.datenschutz.de) empfohlen wird. Hier wird zwischen den Internetnutzer und die aufzurufende Internetseite gleich eine ganze Reihe von Computern geschaltet, "Mixe" genannt. Die Daten der Nutzer werden verschlüsselt über diese Zwischenstationen transportiert, was letztlich die Zuordnung eines einzelnen Datenstroms zu einem Nutzer unmöglich machen kann.

Die Initiatoren des Projektes an der Technischen Universität Dresden weisen aber darauf hin, dass die maximale Sicherheit noch nicht gewährleistet ist. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen alle Anbieter eines Mixes unabhängig geprüft werden, ob sie beispielsweise tatsächlich keine Daten speichern oder mit anderen Mix-Betreibern austauschen. Mehr Informationen dazu unter http://anon.inf.tu-dresden.de/.

Zudem verfolgen zum Beispiel manche Onlineshops und Suchmaschinen sehr exakt das Verhalten ihrer Nutzer. Welcher Link wurde geklickt? Wie lange wurde die nächste Seite betrachtet? Welche Seite kam dann? Ergänzend liefert jeder Computer Informationen wie das Betriebssystem, den verwendeten Browser samt einiger technischer Eckdaten und die Bildschirmauflösung gleich frei Haus. Einerseits kann über solche Datensammlungen der Service einer Seite verbessert werden. Andererseits wächst damit nach und nach ein Nutzerprofil mit vielen Daten zu Interessen und Vorlieben. Darüber hinaus hat jeder Onlineshop zwangsläufig diverse Informationen über seine Kunden gespeichert.

Viele Daten werden tatsächlich gebraucht, um die Ware zustellen zu können oder den fälligen Betrag vom Konto abzubuchen. Trotzdem dürfen nur jeweils so viele Angaben abgefragt werden, wie absolut notwendig sind. Über Hobbys oder das Nettoeinkommen müssen also keine Auskünfte gegeben werden. Selbst die Nennung des Namens bei der Bestellung eines Mail-Newsletters darf verweigert werden. Mehr als die reine Mailadresse ist zur Zustellung der Nachrichten schließlich nicht nötig. Zudem sind alle Daten auf Verlangen des Kunden wieder zu löschen. In Sonderfällen werden sie lediglich gesperrt, zum Beispiel wenn sie aus steuerrechtlichen Gründen noch benötigt werden. Wer einen rechtlich möglichst sicheren Shop betreibt, wird den Kunden die Eckdaten der Datenspeicherung und -verwendung schriftlich mitteilen und sich die Kenntnisnahme aktiv bestätigen lassen.

Praktisch ungesichert sind nicht zuletzt Inhalte von E-Mails. Auf ihrem Weg vom Sender zum Empfänger werden sie von mehreren Computern verarbeitet und können dabei beispielsweise automatisiert nach Begriffen durchsucht werden. Zudem ist es möglich, dass Inhalte verändert werden, ohne dass dies für den Empfänger ersichtlich ist. Abhilfe kann hier ein Verschlüsselungsprogramm schaffen. Frei erhältlich und kostenlos ist PGP, das auf einen öffentlichen und einen privaten Schlüssel setzt. Mit dem öffentlichen Schlüssel eines Mailempfängers werden die zu sendenden Nachrichten codiert. Mit dem privaten Schlüssel, den nur der Empfänger kennt, können sie wieder entschlüsselt werden. Weitere Informationen und eine Anleitung bietet www.datenschutzzentrum.de unter dem Punkt "Selbstdatenschutz".

(afp)
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