Behauptung eines Verwandten Kennt Cornelius Gurlitt Versteck des Bernsteinzimmers?

München/Düsseldorf · Ein Cousin des 79-jährigen Kunsthändler-Sohns behauptet, Cornelius Gurlitt kenne das Geheimnis und wolle es erst auf dem Sterbebett verraten. Zugleich wurde bekannt, dass Gurlitt womöglich eine zweite Wohnung in München hat.

Schon viele haben behauptet, sie wüssten, wo sich das seit Ende des Zweiten Weltkriegs verschollene "Bernsteinzimmer" befindet, der auf einen Wert von 100 Millionen Euro geschätzte Wandschmuck eines Prachtraums im Katharinenpalast der Stadt Puschkin nahe St. Petersburg. Bis heute ist das Original nicht aufgetaucht. Ein Cousin von Cornelius Gurlitt, dem Mann, dessen Kunstsammlung zurzeit täglich neue Schlagzeilen hervorbringt, nährt nun neue Hoffnung.

Berichten von "Bild" und "Focus" zufolge hat Cornelius Gurlitt seinem heute 64-jährigen Cousin Ekkehart Gurlitt vor 30 oder 40 Jahren anvertraut, er wisse, wo sich das Bernsteinzimmer befindet, wolle den Ort aber erst auf seinem Sterbebett preisgeben. Und da Cornelius Gurlitts Vater in der Kunstszene des "Dritten Reichs" bestens vernetzt war, könnte sein Sohn tatsächlich über Kenntnisse verfügen, die zum Ziel führen. Noch immer aber ist nicht bekannt, wo der mögliche Geheimnisträger sich aufhält .

Möglicherweise hat Gurlitt noch eine zweite Wohnung in München — nicht in Schwabing, wo seine Kunstsammlung sichergestellt wurde, sondern im Süden der Stadt. Dort hat ein Mitglied der Geschäftsführung des Kölner Auktionshauses Lempertz 2011 Beckmanns Gemälde "Löwenbändiger" für eine Versteigerung entgegengenommen. Womöglich sei diese Wohnung ein neutraler Ort für Kunstgeschäfte gewesen, heißt es.

Gäbe es eine Liste der zurzeit am heißesten gewünschten Kunstausstellungen, stünde obenan: "Meisterwerke aus der Sammlung Gurlitt". Doch dieses Ereignis wird noch Jahre auf sich warten lassen. Denn täglich treten mehr Einzelheiten zum Münchner Kunstfund zutage, und die Lage wird immer verworrener.

Privatsammlung enthält große Namen

Zugleich aber wird sie in Ausschnitten auch klarer. Bei Facebook kann man jetzt eine fünf maschinengeschriebene Seiten umfassende, in den Washingtoner "National Archives" aufbewahrte Liste studieren, die 140 Gemälde und Arbeiten auf Papier umfasst. Der jüdische Kunsthändler Hildebrand Gurlitt (1895—1956), der mit den Nationalsozialisten gemeinsame Sache gemacht hatte, nennt darin jene Werke seiner zuvor beschlagnahmten Privatsammlung, die er von den Alliierten zurückverlangte — und die ihm tatsächlich ausgehändigt wurden. Die Werke waren fünf Jahre im Central Collecting Point in Wiesbaden eingelagert, und der Verdacht, dass es sich um Raubkunst handle, hatte sich in dieser Zeit offenbar nicht erhärtet. Schon 1947 war Gurlitt wieder als Kunsthändler tätig geworden.

Die Liste der Privatsammlung, deren 140 Werke sich — so darf man vermuten — in dem 1406 Werke umfassenden Münchner Schatz befinden, enthält große Namen der Kunstgeschichte: vom Barockmaler Francesco Guardi über Courbet bis zu den Malern des deutschen Expressionismus: Karl Schmidt-Rottluff, Max Pechstein, Otto Mueller Erich Heckel. Max Beckmann steht auf der Liste, Wilhelm Lehmbruck, Oskar Schlemmer, Marc Chagall, George Grosz und Käte Kollwitz. Der größte Teil sind Gemälde, die Arbeiten auf Papier nehmen nur geringen Raum ein. Genannt sind jeweils der Name des Künstler und der Titel des Bildes. Auch über die unmittelbare Herkunft gibt die Liste Auskunft: Die Bilder waren von der Neuen Residenz in Bamberg nach Wiesbaden transportiert worden — auf Initiative jener "Monuments Men", die das "Monuments, Fine Arts, and Archives Program" der US-Regierung 1943 ins Leben gerufen hatte. Ihr Auftrag bestand darin, beim Vormarsch der Alliierten die Kulturdenkmäler des Feindes zu schützen und Plünderungen zu verhindern.

Wem gehören die aufgefundenen Bilder?

Im Zusammenhang mit dem jüngsten Münchner Kunstfund beschäftigt ein weiteres Thema Beobachter und Betroffene: Wem gehören die aufgefundenen Bilder? Müssen sie zurückgegeben werden, etwa an die jüdischen Erben? Der Deutsche Anwaltverein hat sich dazu jetzt im Internet zu Wort gemeldet. Rechtsanwältin Inger-Kristina Wegener weist auf die komplizierte Lage hin und hebt hervor: "Nicht zuletzt spielen Fragen der — zum Teil bereits in den fünfziger Jahren abgelaufenen — Fristen und Verjährung eine Rolle."

Zur Frage, ob Museen Bilder zurückbekommen könnten, weist die Rechtsanwältin auf einen bislang wenig beachteten Aspekt hin: "dass sich unter den Werken in öffentlichen Sammlungen befindlicher und als ,entartet' bezeichneter Kunst auch Leihgaben befunden hatten, die unterschiedslos beschlagnahmt und aus den Sammlungen entfernt worden waren." Sie gibt zu bedenken, dass es überhaupt nicht zu einer rechtlichen, sondern zu einer politisch-historisch motivierten Erstattung der Kunstwerke kommen könne.

(RP)
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