Am Straßenrand das Licht einschalten
Wer außerhalb geschlossener Ortschaften kurz am Fahrbahnrand hält, muss immer das Licht seines Autos einschalten. Das schreibe die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV).
02.12.2017
, 09:04 Uhr
Steht das Auto an einer schwer einsehbaren Stelle, gilt zudem: Warnblinker an- und Warndreieck aufstellen.