Mobile Schilder ausreichend sichern

Beschädigt ein mobiles Verkehrsschild ein Fahrzeug, steht dessen Eigentümer in der Regel Schadenersatz gegen den Aufsteller zu. Das gilt vor allem dann, wenn die verantwortliche Firma das Schild nicht ordentlich gegen das Umfallen gesichert hat, urteilte das Amtsgericht Wiesbaden (Az.: 93 C 6143/10). Der Aufsteller muss die Schilder durch einen großen Standfuß sichern, um seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

(tmn)
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