Autokennzeichen Die Bedeutung der Nummernschilder
Nummernschild ist nicht gleich Nummernschild. Wir sagen Ihnen, welches Autokennzeichen welche Bedeutung hat.
Das Euro-Kennzeichen:
Die große Mehrheit der auf öffentlichen Straßen bewegten Fahrzeuge hat dieses Nummernschild an Front und Heck angebracht. Eingeprägt ist das sogenannte Unterscheidungszeichen - zwei oder drei Buchstaben -, das für den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde steht. Die darauffolgende Erkennungsnummer hat ein oder zwei Buchstaben sowie in der Regel bis zu vier Ziffern. Das hintere Nummernschild trägt eine Plakette, die den nächsten Fälligkeitstermin von Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) angibt. Bis 2009 gab es dafür zwei Plaketten, die für die AU wurde vorn aufgeklebt. Am linken Rand trägt das EU-Schild zudem das Nationalitätenkennzeichen. Bei Reisen außerhalb der EU müssen Autofahrer aus Deutschland laut dem ADAC zusätzlich ein "D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 mal 17,5 Zentimeter sichtbar am Auto anbringen.
Das H-Kennzeichen:
Autos, die 30 Jahre und älter sind, können dieses Nummernschild erhalten. Voraussetzung ist ein Oldtimer-Gutachten. Und das wird dem TÜV Süd zufolge nur erteilt, wenn das Fahrzeug die Hauptuntersuchung besteht, in gutem Pflege- und Erhaltungszustand ist, nicht mehr als angemessene Gebrauchsspuren und ein originales oder zeitgenössisches Interieur hat. So sieht es die Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern vor, die in Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung festgeschrieben ist. Sind Umbauten vorhanden, die nicht als zeitgenössisch gelten, müssen diese ebenfalls vor mindestens 30 Jahren erfolgt sein. Mit einem H-Kennzeichen lassen sich unter anderem Kfz-Steuern sparen.
Das rote 07-Kennzeichen:
Während das H-Kennzeichen für den Dauerbetrieb gedacht ist, gibt es für Oldtimer-Besitzer dieses Nummernschild als Alternative für den sporadischen Einsatz. Wer sein rollendes Kulturgut also nur auf Paraden und Rallyes fährt oder auf Wettbewerben zeigt, montiert diese Variante. Generell sind dann Fahrten erlaubt, die laut dem ADAC "der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen". Voraussetzung ist ebenfalls ein Gutachten, das von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einem Prüfingenieur vorgenommen werden muss. 07-Kennzeichen sind in der Regel auch im Ausland gültig.
Das Saisonkennzeichen:
Wer Wohnmobil, Motorrad oder Cabrio nicht das ganze Jahr nutzt, kann es nur für einen bestimmten Zeitraum anmelden und dadurch Versicherungsbeiträge und Steuern sparen. Der Mindestzeitraum, für den ein Saisonkennzeichen vergeben wird, beträgt nach ADAC-Angaben zwei Monate, längstens sind elf Monate möglich. Zusätzlich zu den Angaben des Euro-Kennzeichens sind die entsprechenden Nummernschilder mit Daten zum Zulassungszeitraum versehen: Die Zahl oberhalb des waagerechten Striches markiert den Beginn, die darunter das Ende der Periode, in der das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf. Einmal zugelassen, erfolgt das An- und Abmelden automatisch.
Das Kurzzeitkennzeichen:
Maximal fünf Tage gilt dieses Kennzeichen. Es wird an Fahrzeugen montiert, die für Probe- oder Prüfungsfahrten genutzt werden, oder wenn das Fahrzeug überführt werden soll. Fahrten aus einem anderen privaten Anlass als dem genannten Zweck sind nach Auskunft des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) damit nicht erlaubt. Das Ablaufdatum ist in einem gelben Feld am rechten Rand des Blechs vermerkt: Die obere Ziffer gibt den Tag an, die mittlere den Monat, die untere das Jahr. Der Fahrzeugschein, der zusammen mit dem Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, wird laut dem ADAC im Ausland nicht immer akzeptiert. Für solche Fahrten gibt es spezielle Ausfuhrkennzeichen, die ein rotes Feld am rechten Rand haben.
Rote Nummern:
Während das Kurzzeitkennzeichen nur an einem Auto verwendet werden darf, dürfen Händler spezielle rote Kennzeichen an unterschiedlichen, nicht zugelassenen Fahrzeugen befestigen. Sie dienen dem TÜV Süd zufolge der wiederkehrenden betrieblichen Verwendung und werden meist für Probefahrten genutzt. Ihre Erkennungsnummer beginnt immer mit den Ziffern 06.
Das grüne Kennzeichen:
Dieses Nummernschild, das die gleichen Angaben enthält wie ein EU-Kennzeichen, wird nur an Halter steuerbefreiter Fahrzeuge vergeben, erklärt der TÜV Süd. Dies können land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen sein, Fahrzeuge des Schaustellergewerbes oder Sportgeräteanhänger.
Das Wechselkennzeichen:
Am 1. Juli 2012 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Verordnung in Kraft, mit der das Wechselkennzeichen eingeführt wird. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sollen mit diesem Nummernschild zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse, also etwa zwei Pkw, zwei Wohnmobile oder zwei Oldtimer, versehen werden können. Es darf jedoch zur selben Zeit an nur einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Konkret ist ein Nummernschild aus zwei Teilen vorgesehen: Ein Nebenkennzeichen bleibt jeweils am Fahrzeug, das Hauptkennzeichen kann abwechselnd an dem einen oder anderen Auto angebracht werden. Entsprechende Schilder sind ab dem Sommer verfügbar. Das Wechselkennzeichen könnte für Zweitwagen günstigere Versicherungskonditionen bringen. So will Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) "einen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitfahrzeuges, etwa eines Elektroautos, setzen".
Das Versicherungskennzeichen:
Reicht für den Betrieb eines Fahrzeugs die Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Typgenehmigung, dann genügt dieser Kennzeichentyp. Solche zulassungsfreie Fahrzeuge sind laut dem TÜV Süd zum Beispiel Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und motorisierte Krankenfahrstühle. Auch Pedelecs gehören dazu, wenn deren Elektromotor auf mehr als 25 km/h beschleunigt, erklärt der KS. Die Kennzeichen werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgegeben. Gültigkeitszeitraum ist jeweils und unabhängig vom Zeitpunkt der Ausgabe das Verkehrs- oder Versicherungsjahr, das immer am 1. März beginnt.