Fotos sind für Verkauf kein Muss

Interessenten muss das Mietobjekt aber zugänglich gemacht werden.

Will ein Wohnungseigentümer seine Immobilie verkaufen, muss der Mieter die Besichtigung durch Interessenten dulden, nicht aber Fotoaufnahmen für ein Internet-Inserat. Das hat das Amtsgericht Steinfurt (Az.: 21 C 987/13) entschieden.

In dem Fall hatte der Mieter die Besichtigung verweigert und dies damit begründet, dass ein weiterer Miteigentümer der Wohnung grundsätzlich gegen den Verkauf sei und sämtliche Interessenten verschrecke. Das Anfertigen von Bildern fürs Internet hatte er mit Verweis auf seine Privatsphäre abgelehnt.

Solche Bilder, die einer unbestimmten Menge an Betrachtern zugänglich gemacht werden, muss der Mieter demGericht zufolge tatsächlich nicht dulden. Es gehe entschieden zu weit, wenn der Besitzer seine Wohnung für unverkäuflich erkläre, weil er keine Bilder im Netz zeigen könne. Anders entschied das Gericht in der Frage der Besichtigung durch Kaufinteressenten. Diese müsse der Mieter dulden. Denn ohne die Besichtigung durch potenzielle Käufer hätte der Eigentümer keine Möglichkeit, einen möglichen Anspruch auf Zustimmung zum Verkauf gegenüber dem anderen Miteigentümer durchzusetzen.

(tmn)
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