Probleme bei Untervermietung

Bei Verstößen drohen Bußgelder sowie eine fristlose Kündigung.

Wer seine Wohnung untervermieten will, muss seinen Vermieter zunächst um Erlaubnis fragen. Der Eigentümer beziehungsweise der Vermieter der Immobilie kann seine Zustimmung an Bedingungen knüpfen - er kann beispielsweise verlangen, dass der Mieter die Namen der Untermieter bekannt gibt, informiert der Mieterverein München. Vermietet jemand seine komplette Wohnung oder ein Zimmer ohne Genehmigung des Vermieters, droht ihm eine Abmahnung und schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung. Mieter sollten sich die Erlaubnis des Vermieters immer schriftlich geben lassen.

Die komplette Wohnung dürfen Mieter insgesamt nur sechs Wochen im Jahr an Dritte vermieten. Wer sich daran nicht hält und die ganze Wohnung regelmäßig Touristen kostenpflichtig zur Verfügung stellt, bekommt unter Umständen nicht nur Ärger mit seinem Vermieter. Denn die Zweckentfremdung von Wohnraum ist eine Ordnungswidrigkeit. Laut Mieterverein kann diese von der Stadt mit einem Bußgeld bestraft werden.

Der Mieter ist zudem gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig. Das bedeutet: Er trägt das Risiko und muss zahlen, wenn der Untermieter Schäden verursacht.

(tmn)
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