WOHNEN & RECHT

Vertrag Das Amtsgericht Schwelm traut Mietern offenbar nicht zu, dass sie ihren Mietvertrag komplett von A bis Z durchlesen. So entschieden im Fall eines Mietverhältnisses, das neben den Wohnräumen auch eine Garage zum Gegenstand hat. Weil der Passus zur Garage nicht gleich auf den ersten Seiten stand (erst im vierten Absatz mit dem Inhalt, dass der Unterstellplatz von beiden Seiten auch separat gekündigt werden könne), wurde er als "überraschend" bezeichnet. Mit der Folge, dass der Mieter ihn nicht unbedingt habe zur Kenntnis nehmen können. Die Garagen-Kündigung durch den Vermieter wurde deshalb für unwirksam erklärt. (AmG Schwelm, 27 C 228/16)

Vertrag Das Amtsgericht Schwelm traut Mietern offenbar nicht zu, dass sie ihren Mietvertrag komplett von A bis Z durchlesen. So entschieden im Fall eines Mietverhältnisses, das neben den Wohnräumen auch eine Garage zum Gegenstand hat. Weil der Passus zur Garage nicht gleich auf den ersten Seiten stand (erst im vierten Absatz mit dem Inhalt, dass der Unterstellplatz von beiden Seiten auch separat gekündigt werden könne), wurde er als "überraschend" bezeichnet. Mit der Folge, dass der Mieter ihn nicht unbedingt habe zur Kenntnis nehmen können. Die Garagen-Kündigung durch den Vermieter wurde deshalb für unwirksam erklärt. (AmG Schwelm, 27 C 228/16)

Modernisierung Tauscht ein Vermieter in der Wohnung seines Mieters den (mitvermieteten) Herd mit Kochplatten gegen einen mit Ceranfeldern aus, so handelt es sich um eine "Modernisierungsmaßnahme", die der Mieter zu dulden hat, entschied das Amtsgericht Berlin-Neukölln. (AmG Berlin-Neukölln, 10 C 391/16)

(bü)
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