Keine Form für Krankmeldung

Per Anruf oder E-Mail, per Fax oder SMS: Wenn Arbeitnehmer sich krankmelden, sind sie per Gesetz nicht an eine bestimmte Form gebunden. Darauf weist der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte hin.

Im Grunde müssen kranke Mitarbeiter den Chef nicht einmal persönlich informieren - das kann auch ein Kollege übernehmen. Allerdings tragen Arbeitnehmer das Übermittlungsrisiko. Sie müssen also sicherstellen, dass die Information tatsächlich beim Arbeitgeber ankommt.

(tmn)
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