Architekt klagte gegen die Stadt Köln Kündigung wegen Schweißgeruchs rechtens

Köln (RPO). Ein bundesweit einzigartiger Fall hat am heutigen Donnerstag das Kölner Arbeitsgericht beschäftigt. Die Richter gaben der Stadt Köln Recht, die einen Architekten entlassen hatte, weil er angeblich stets nach Schweiß roch und schmutzige Hände hatte. Gegen die Kündigung hatte der 50-Jährige geklagt.

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Foto: AP

Dem Architekten war vonseiten des Denkmalamtes während der Probezeit mit der Begründung gekündigt worden, er verbreite ständigen Achsel-Schweißgeruch. Das Gericht urteilte nun, der Mann habe sich noch in der Probezeit befunden, deshalb hätte ihm auch ohne Angaben von Gründen jederzeit gekündigt werden können.

Der Architekt hatte zuvor erklärt, er empfinde die Kündigungsbegründung als "unglaublich, nicht nachvollziehbar und ehrabschneidend". Mehr als zehn seiner Kollegen hätten schriftlich bekundet, dass von ihm nie ein schlechter Körpergeruch ausgegangen sei.

Die Stadt hatte im Prozess angeboten, im Rahmen eines Vergleichs die Kündigungsbegründung zurückzuziehen und dem Mann noch drei weitere Monate Gehalt zu zahlen. Diesen Vergleich hatte der Architekt aber abgelehnt. Sein Anwalt Reinhard Bauer erklärte, man könne vermuten, dass die Stadt die angeblich "mangelnde Körperhygiene" nur vorgeschoben habe, um ihn loszuwerden.

Der Architekt kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen.

(DDP/kpl)
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