Nebenjob ist zulässig trotz Krankheit

Sind Mitarbeiter krankgeschrieben, müssen sie nicht zwingend ihren Nebenjob ruhen lassen. Das teilt der Deutsche Anwaltverein mit. Entscheidend ist, ob der Nebenjob der persönlichen Genesung entgegensteht.

Arbeitet zum Beispiel ein Lkw-Fahrer nebenbei in einem Callcenter und hat sich den Fuß gebrochen, kann er zwar nicht Lastfahren wagen. Seinen Zweitjob muss er deswegen aber nicht absagen.

(tmn)
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