Nebenjob ist zulässig trotz Krankheit
Sind Mitarbeiter krankgeschrieben, müssen sie nicht zwingend ihren Nebenjob ruhen lassen. Das teilt der Deutsche Anwaltverein mit. Entscheidend ist, ob der Nebenjob der persönlichen Genesung entgegensteht.
01.11.2014
, 10:28 Uhr
Arbeitet zum Beispiel ein Lkw-Fahrer nebenbei in einem Callcenter und hat sich den Fuß gebrochen, kann er zwar nicht Lastfahren wagen. Seinen Zweitjob muss er deswegen aber nicht absagen.