Tricksen bei der Arbeitszeit ist Betrug

Arbeitnehmer müssen bei der Zeiterfassung mit Stempelkarte oder Chip sehr genau und ehrlich sein. Denn wer sich zum Beispiel einstempelt, aber erst noch frühstücken geht, gaukelt seinem Arbeitgeber nur vor, dass er arbeitet. Und das ist Arbeitszeitbetrug. "Wer betrügt, fliegt" - so lautet die Konsequenz, erklärt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Schummlern droht die Kündigung - unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung.

Das kann auch für nicht dokumentierte Pausen gelten.

(tmn)
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