So empfindlich wie Hackfleisch Tüten-Salate sind oft wahre Keimschleudern

Berlin · Abgepackte, küchenfertige Salate sind praktisch - doch sie sind oft stark mit Bakterien belastet. Das hat die Stiftung Warentest in einer aktuellen Untersuchung festgestellt. Auch ein Bio-Salat fiel durch. Schwangere und andere Risikogruppen sollten von den Keimschleudern die Finger lassen.

Abgepackte und verzehrfertige Salate enthalten laut Stiftung Warentest häufig zu viele Keime. Bei einem aktuellen Vergleich sei fast die Hälfte von insgesamt 19 untersuchten Salaten zu stark belastet gewesen, berichtet die Stiftung in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift "Test".

Keines der untersuchten Produkte sei zum Verbrauchsdatum "von guter mikrobiologischer Qualität" gewesen. Zehn abgepackte Salate hätten deswegen bei diesem Testmerkmal mit dem Qualitätsurteil "befriedigend" abgeschnitten, acht mit "ausreichend". Ein Biosalat sei sogar verdorben gewesen und habe deswegen die Note "mangelhaft" erhalten.

Ein Bio-Salat mit Pestizid-Belastung

Häufig seien die Salate zu stark mit Hefen belastet gewesen, berichtet "Test". Gefährliche Krankheitserreger seien aber nicht gefunden worden. Würden die Richtwerte für die maximal zulässige Anzahl an Keimen, für Hefen und Schimmelpilze überschritten, könne es nach dem Verzehr bei empfindlichen Personen zu Magen-Darm-Beschwerden kommen.

"Test" untersuchte die abgepackten Salate auch auf ihre Schadstoffbelastung hin. Zwar seien viele Salate im Vergleich "nicht oder kaum mit Pestiziden belastet" gewesen, berichtet die Zeitschrift. Allerdings habe es zum Teil auch deutliche Abweichungen gegeben. Ein Biosalat der Eigenmarke einer großen Supermarktkette hätte demnach sogar aufgrund seiner Pestizid-Belastung nicht als solcher verkauft werden dürfen.

Ein weiterer Salat der gleichen Kette wiederum habe bei der Keimbelastung zwar zu den besseren gehört, sei aber am stärksten mit Schadstoffen belastet gewesen, berichtet "Test". Von sieben festgestellten Schadstoff-Rückständen habe bei dem Produkt sogar einer über der gesetzlichen Höchstgrenze gelegen.

(AFP/jre/csi)
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