Keine Änderung für Mieter Vermieter-Insolvenz: Verträge laufen weiter

Köln (rpo). Ein Vermieterwechsel bei Wohnungen kann gewollt (durch Verkauf) oder ungewollt geschehen, zum Beispiel durch die Insolvenz des Vermieters. In beiden Fällen ändert sich für den Mieter nichts. Auch bei einer Insolvenz des Vermieters bleibt der Mietvertrag unverändert erhalten. Der Mieter muss lediglich die Miete auf ein anderes Konto überweisen.

Bei einer Insolvenz müssen sich die Mieter nicht um neue Verträge kümmern. Darauf weist der Immobilienverband Deuschland (IVD) Region West in Köln hin. An dem Vertrag ändere sich nichts. Der Mieter müsse seine Miete lediglich auf das Konto des Insolvenzverwalters zahlen, der vom Gericht bestellt wird.

Der Insolvenzverwalter sei verpflichtet, den Mieter auf die neue Situation hinzuweisen, so die Experten. Auch die Versorgung von Strom, Gas und Wasser falle in die Verantwortung des Verwalters. Eine Kündigung könne er hingegen nicht aussprechen. Auch der neue Eigentümer habe nur bei zwangsversteigerten Immobilien eine verkürzte Kündigungsfrist. Diese liege bei drei Monaten, wenn der neue Besitzer ein berechtigtes Interesse wie Eigenbedarf geltend machen kann.

Die Kaution fließe normalerweise nicht in die Konkursmasse des Vermieters ein. Der müsse den Kautionsbetrag von seinem Vermögen getrennt auf einem Treuhandkonto einer Bank anlegen, damit der Mieter das Geld auch im Fall einer Insolvenz zurück bekommt. Dieses Recht gilt allerdings erst seit 1983. Mieter mit älteren Verträgen sollten sich deshalb vergewissern, dass ihr Geld konkurssicher angelegt ist, so der Immobilienverband.

(gms)
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