Verspätungen müssen Sie sich nicht bieten lassen Was tun, wenn die Handwerker bummeln?

Am Freitag sollte der Wintergarten fertig sein - und bis jetzt steht nur das Grundgerüst da. Bis zur Urlaubsfahrt sollte das Auto repariert sein - und der Auspuff ist immer noch kaputt. Wenn Handwerker den Auftrag nicht fristgerecht ausführen, ist das ärgerlich - und teuer. Was Sie tun können und ob Sie Schadenersatz bekommen, lesen Sie hier.

Am Freitag sollte der Wintergarten fertig sein - und bis jetzt steht nur das Grundgerüst da. Bis zur Urlaubsfahrt sollte das Auto repariert sein - und der Auspuff ist immer noch kaputt. Wenn Handwerker den Auftrag nicht fristgerecht ausführen, ist das ärgerlich - und teuer. Was Sie tun können und ob Sie Schadenersatz bekommen, lesen Sie hier.

Wann Sie Schadensersatz verlangen können

Nicht immer, wenn sich die Handwerkasarbeiten verzögern, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der Schaden, der Ihnen entstanden ist, muss in Geld messbar sein. Außerdem muss der Handwerker sich im Verzug befinden. Das ist er nicht automatisch, wenn er länger braucht als abgemacht. Es sei denn, Sie haben im Vertrag einen genauen Termin abgemacht, wann die Arbeiten fertig sein sollen. Ansonsten müssen Sie ihm eine Mahnung schicken, ihn darin auffordern, die Vertragsabmachungen zu erfüllen und ihm klarmachen, dass Schadensersatz-Zahlungen auf ihn zukommen werden. Allerdings setzt diese Mahnung den Auftragnehmer nur dann in Verzug, wenn er wirklich für die Verzögerung verantwortlich ist, zum Beispiel wenn er zu wenig Personal eingeplant oder zu wenig Material auf Lager hat.

Kündigen und Schadensersatz, geht das?

Wenn der Handwerker zu lange braucht und Sie auch sonst nicht mit ihm zufrieden sind, können Sie den Vertrag kündigen. Allerdings müssen Sie ihm eine letzte Frist von ein bis zwei Wochen setzten, in der die Arbeiten erledigt werden sollen. Wenn nichts passiert, können Sie nach der Frist den Vertrag schriftlich kündigen. Für die Kündigung ist es egal, ob der Handwerker für die Verzögerung der Arbeiten verantwortlich war oder nicht. Eine Rolle spielt der Aspekt aber, wenn es um den Schadensersatz geht. Denn wenn der Handwerker nicht die Schuld daran hatte, muss er auch nichts bezahlen.

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