Arbeitslosengeld für Ältere Wen die Zwangsverrentung trifft

Düsseldorf (RP). In Berlin wird derzeit über die "Zwangsverrentung" von Arbeitslosen gestritten. Die Kernfrage lautet: Bis zu welchem Alter müssen die Ämter Menschen ohne Job Arbeitslosengeld I oder II zahlen? Folgende Regelungen gibt es bereits:

Arbeitslosengeld - so regeln es andere Länder
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Foto: ddp

Arbeitslosengeld I Wer arbeitslos ist und die Voraussetzungen für die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I erfüllt, kann dieses bis zum regulären Rentenalter erhalten, das derzeit noch bei 65 Jahren liegt. Beispiel: Harald S. wurde am 15. März 2007 arbeitslos. Damals war er genau 63 Jahre und acht Monate alt. Grundsätzlich hat er Anspruch auf 18 Monate Arbeitslosengeld I. Er wird die Leistung allerdings nur bis Ende Juli 2008 erhalten. Denn am 15. Juli dieses Jahres wird er 65. Damit kann er nur noch bis zum Ende seines Geburtstagsmonats ALG I beanspruchen.

Schon nach 16,5 Monaten muss er damit auf die Versicherungsleistung verzichten — Und ihm bleibt nur noch der Antrag auf Rente. Harald S. könnte sich allerdings auch vorher schon jederzeit endgültig vom Arbeitsmarkt verabschieden und Rente beantragen. Denn seit er 63 Jahre ist, kann er die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen (Voraussetzung: 35 Versicherungsjahre) Tut er dies, muss er jedoch mit einem niedrigeren Altersruhegeld rechnen. Zum einen käme er dann auf weniger Beitragsjahre. Zum anderen müsste er einen Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat, den er vorzeitig in Rente eintritt, hinnehmen — und zwar lebenslänglich.

Arbeitslosengeld II Anders sind die Regelungen beim Arbeitslosengeld II. Zwar gibt es auch dieses maximal bis zum 65. Lebensjahr. Dabei gilt allerdings eine wichtige Einschränkung: Die für das ALG II zuständigen Ämter müssen von allen Antragstellern verlangen, dass sie alle möglichen anderen Leistungen zunächst in Anspruch nehmen, bevor sie ALG II beantragen. Grundsätzlich gilt das auch für die vorzeitige Altersrente. Die Ämter haben nach Paragraf 5 Absatz 3 des zweiten Sozialgesetzbuchs sogar das Recht, selbst für die Betroffenen einen Rentenantrag stellen — wenn diese es nicht von sich aus tun.

Ausnahmeregelung Ab 2008 dürfen diejenigen, die in diesem Jahr 58 Jahre alt werden (oder älter sind) und Arbeitslosengeld I oder II erhalten, sich aus der Arbeitsvermittlung ausklinken und weiter Arbeitslosengeld beziehen. Wer erst im kommenden Jahr 58 wird, hat Pech. ALG-II-Empfänger müssen dann, sobald sie Anspruch auf ein vorzeitiges Altersruhegeld haben, dieses auch beantragen, selbst wenn das mit hohen Abschlägen verbunden ist. Betroffen hiervon sind insbesondere Frauen. Denn sie können bis Ende 2011 noch mit 60 das vorgezogene Altersruhegeld für Frauen beanspruchen. Arbeitslose Männer können dagegen meist erst mit 63 das vorgezogene Altersruhegeld für Arbeitslose erhalten.

(RP)
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