Fristen beachten Versicherung: Wie, wann und warum kündigen

Berlin (rpo). Wissen Sie eigentlich, welche Versicherungen Sie im Laufe der Zeit abgeschlossen haben? Wenn Sie Ihren Versicherungsordner durchsehen, stellen Sie vielleicht fest, dass Sie falsch oder auch zu teuer versichert sind. Leider wird man Versicherungen nicht so einfach los, wie man sie abschließen kann. Für jede Kündigung gibt es genaue Fristen, an die man sich halten muss.

In der Regel ist eine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit möglich, die mehrere Jahre betragen kann. Die Laufzeit ist in der Police ausgewiesen. Wichtig ist vor allem, fristgerecht zu kündigen. Der Versicherer muss meistens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit die Kündigung auf dem Tisch haben. Nur bei der Kfz-Versicherung ist die Frist mit einem Monat kürzer. Gekündigt werden müssen übrigens auch Verträge mit einer einjährigen Laufzeit - die Policen gelten ohne Kündigung sonst noch für das folgende Jahr.

Grundsätzlich gilt: Der Versicherte muss nachweisen, dass er tatsächlich gekündigt hat. Deshalb sollten Verbraucher vor allem bei einer Kündigung "auf den letzten Drücker", also wenige Tage vor Ablauf der Frist, die Kündigung per Einschreiben auf den Weg bringen. Wer allerdings noch einige Wochen Zeit hat, kann sich die Kosten für das Einschreiben sparen und die Kündigung mit der normalen Post versenden. Dann sollte er die Versicherung aber um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bitten.

Falsch: Beitragszahlung einfach einstellen

Zuweilen kommen Verbraucher auf die Idee, ihre Beiträge einfach nicht mehr zu bezahlen. Verbunden ist damit die Hoffnung, dass die Versicherung sie dann rauswirft und die offenen Prämien nicht mehr einfordert. Von solch einem Vorgehen raten nicht nur die Experten der Stiftung Warentest ab. Denn wenn der Versicherte den Beitrag nicht fristgemäß zahlt, kann der Versicherer ein Mahnverfahren eröffnen. Besonders ärgerlich: Die Versicherung wird nach kurzer Zeit den Versicherungsschutz kündigen und die offenen Prämien dennoch eintreiben - notfalls vor Gericht. Das alles sorgt nur für zusätzliche Kosten. Deshalb sollte immer die Kündigung ausgesprochen werden.

Außerordentliche Kündigung ist möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen unzufriedene Versicherte übrigens nicht auf das Vertragsende oder bis zu einer Kündigung warten. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein Schaden eingetreten ist, der Beitrag erhöht wurde oder das versicherte Risiko nicht mehr besteht.

Bei einem Schaden ganz wichtig: Das Kündigungsrecht steht auch den Versicherungsgesellschaften zu. Diese machen sogar rege Gebrauch von der Möglichkeit, wenn sie so genannte schlechte Risiken, also Verbraucher mit hohen Schadenquoten, loszuwerden wollen.

Der Wegfall eines versicherten Risikos liegt beispielsweise vor, wenn der Versicherte sein Auto verkauft. Er kann dann die Kfz-Versicherung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Bereits geleistete Prämienzahlungen für den Zeitraum nach dem Wegfall des Risikos werden anteilig zurückerstattet.

Auch bei einer Beitragserhöhung, der keine Leistungserweiterung gegenübersteht, hat der Versicherte die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Bei den meisten Versicherungen ist sie dann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang des Erhöhungsbescheides möglich.

(afp)
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