Münster Drei Kommunen klagen auf mehr Geld vom Land

Münster · Im Prozess dreier NRW-Kommunen für höhere Geldzuweisungen vom Land im Jahr 2015 hat sich der zuständige Verfassungsgerichtshof gestern skeptisch gezeigt. Münster, Blomberg (Kreis Lippe) und die Gemeinde Hellenthal in der Eifel verlangen vor Gericht höhere Schlüsselzuweisungen. Sie würden sonst nach einer Rechtsänderung 2015 im Vergleich zu anderen NRW-Kommunen benachteiligt. Die Richter ließen Zweifel an dieser Argumentation durchblicken. Eine Entscheidung will das Gericht am 27.

Februar verkünden. Vergleichbare Klagen von Kommunen gibt es - mit unterschiedlichen Begründungen - fast jedes Jahr. Zankapfel ist diesmal eine Änderung im Gemeindefinanzierungsgesetz 2015. Dadurch wurden den Kommunen erstmals Rückerstattungen für zu viel gezahlte Mittel nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) auf die Steuerkraft angerechnet - dadurch reduzierten sich für einige Kommunen die Landeszuweisungen. Die Kläger wenden sich gegen die Anrechnung.

(dpa)
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