Zahnimplantat Standardhaube oder Königskrone?

Wer sich für ein Zahnimplantat entscheidet, muss ordentlich zuzahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur einen Festzuschuss von 400 Euro.

Zahnimplantat: Standardhaube oder Königskrone?
Foto: iStock/zlisjak

Einen Heil- und Kostenplan zu verstehen, fällt den meisten Laien schwer. Von Fall zu Fall kann es erhebliche Unterschiede geben — vor allem bei den Materialund Laborkosten. Grundsätzlich besteht der Heil- und Kostenplan aus zwei Kostenvoranschlägen. Der erste beschreibt den chirurgischen Eingriff, nämlich das Einbringen der Titan- oder Keramikwurzel in den Kiefer. Dafür erhält der Patient keinen Zuschuss von der Krankenkasse.

Der zweite enthält die Kosten für die Prothetik, also die Keramikkrone, die oben aufgesteckt wird. Hierfür bekommt der Patient den Festbetrag von der Krankenkasse. Je nach Befund und Ausführung variieren die Kosten für die Behandlung in der Regel von 1300 bis 4000 Euro und mehr.

Wer eine private Zahnzusatzversicherung abschließt, kann unter Umständen Kosten sparen. Doch Vorsicht: Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen alle früheren Heilbehandlungen beendet sein. Das muss aus der Patientenakte hervorgehen.

Doch bevor es überhaupt losgeht, sind eine zweite Meinung und ein weiterer Kostenvoranschlag generell empfehlenswert. "Patienten sollten alle Möglichkeiten nutzen, vorgeschlagene Zahnarztbehandlungen kostenlos überprüfen zu lassen und sich eine Zweit-, ja sogar eine Drittmeinung einholen", sagt Dr. Klaus Bartling, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe in Münster.

Patienten haben auf der Internetseite www.erste-zahnarztmeinung. de die Möglichkeit, ihre persönlichen Kostenpläne einzureichen. Dort gibt es auch den praktischen "Kostenplan-Check".

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