Düsseldorf/Hilden Haftstrafe für Misshandlung autistischer Kinder

Düsseldorf/Hilden · Mit 32 Monaten Haft hat das Landgericht Düsseldorf gestern eine frühere Gruppenleiterin (44) einer Hildener Jugendeinrichtung wegen jahrelanger Misshandlung autistischer Kinder bestraft. Ihr Mann, der dort mitarbeitete, erhielt eine Bewährungsstrafe von 20 Monaten, eine weitere Mitarbeiterin (44) wurde mit 15 Monaten Bewährungsstrafe belegt. Das Trio habe, so die Richter, die behinderten Kinder zwischen neun und 15 Jahren bis 2008 vielfach gedemütigt, sie bis zur Erschöpfung gequält, sie angespuckt, stundenlang fixiert, mit Essenentzug bestraft oder mit Wasser bespritzt.

Das Gericht folgerte nach Auswertung von rund 200 Stunden Videodokumentation, dass die Angeklagten "an ihrem menschenunwürdigen Verhalten Spaß hatten und es genossen". Auch Idealismus im Bemühen, den Kindern zu helfen, schließe Sadismus nicht aus, folgerten die Richter. Die Einrichtung war nach Bekanntwerden des Skandals vor rund zehn Jahren aufgelöst und in die Graf-Recke-Stiftung integriert worden.

(wuk)
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