NRW-Ministerin Schulze im Interview "Gezielte Stimmungsmache gegen das Hochschulgesetz"

Düsseldorf · Der Referentenentwurf für das neue Hochschulgesetz in NRW stößt bei Rektoren, Hochschulräten und Studentenvertretern auf Ablehnung. Im Interview mit unserer Redaktion spricht NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) über die geplante Reform.

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Das ist Hannelore Krafts Kabinett

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Foto: dpa, Federico Gambarini

Frau Schulze, haben Sie mit einem derart geballten Widerstand gegen Ihr Hochschulgesetz gerechnet?

Schulze Es war zu erwarten, dass nicht alle damit zufrieden sind. Vielen Studierenden geht der Entwurf nicht weit genug, den Rektoren geht er zu weit. Aber die Wortwahl der Kritiker ist schon massiv. Und mich ärgert, dass Dinge behauptet werden, die so nicht stimmen.

Zum Beispiel?

Schulze Zum Beispiel bei den Drittmitteln, also der externen Finanzierung von Forschungsprojekten. Im Entwurf steht, dass die Hochschulen das "in geeigneter Weise" öffentlichen machen sollen. Dass es zu Beginn des Projekts passieren soll, wie behauptet wird, steht nirgends. Was und zu welchem Zeitpunkt sie veröffentlichen, entscheiden die Hochschulen selbst.

Die Wirtschaft droht, Forschungsaufträge in andere Bundesländer zu vergeben, falls das Gesetz so kommt.

Schulze Die Hochschulen veröffentlichen, was sie nach sorgfältiger Abwägung für richtig halten. Betriebsgeheimnisse bleiben gewahrt. Generell muss Transparenz herrschen. Schließlich kommen 80 Prozent der Drittmittel in Höhe von rund einer Milliarde Euro vom Steuerzahler. Eine Veröffentlichung ist doch pure Selbstverständlichkeit. Neu sind einheitliche Standards an allen Hochschulen.

Können Sie denn das Unbehagen der Unternehmen nachvollziehen?

Schulze Es steht nichts im Gesetz, das Unbehagen rechtfertigt. Die Entscheidung bleibt bei der Hochschule.

Wollen Sie etwa sagen, dass alles bloß ein großes Missverständnis ist?

Schulze Es handelt sich wohl eher um gezielte Stimmungsmache. Politischer Gegenwind ist selbstverständlich und ok. Enttäuschend ist, wenn erst oberflächlich oder gar nicht gelesen und dann falsch behauptet wird.

Warum müssen die Hochschulen transparenter werden? Das Ministerium bekommt doch schon Dutzende Berichte pro Jahr ...

Schulze ... das ist ein schönes Beispiel. Die Unis müssen den testierten Jahresabschluss, der Rechenschaft über die Mittelverwendung gibt, eigentlich bis 30 Juni vorlegen. Wir haben die Frist bis 30. September verlängert. Ich habe bis heute noch nicht alle Berichte vorliegen. Eine Hochschule hat mir sogar gesagt, ich könne sie ja ohnehin nicht zwingen.

Das heißt, es stimmt nicht, wenn die Hochschulen sagen, sie seien nicht ein einziges Mal einem Auskunftsersuchen nicht nachgekommen?

Schulze Das ist mehrmals vorgekommen.

Wie wollen Sie die Hochschulen zwingen, pünktlich zu liefern?

Schulze Ich brauche nicht zahlreiche Berichte, sondern Datensätze zu konkreten Fragen.

Aber Vorgaben gibt es doch schon. Sie wollen also schärfere Sanktionen?

Schulze Ich könnte derzeit nur einen Staatskommissar einsetzen, der dann als Externer über die Mittelverwendung entscheidet. Das ist aber nicht sachgerecht. Wir müssen abgestufte Möglichkeiten schaffen. Wir müssen vor allem den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder begründen, wofür wir Steuergeld einsetzen. Dafür müssen Land und Hochschulen wieder näher zusammenrücken.

Die Unis beklagen auch einen Eingriff in ihre Autonomie, weil Sie auf nicht verwendete Mittel zugreifen.

Schulze Auch das stimmt nicht. Die Hochschulen legen das Landesgeld als Rücklagen an. Wir reden da immerhin von mehr als einer Milliarde Euro. Dafür erhalten sie weniger Zinsen, als wir für die Aufnahme des Kredits zahlen müssen. Das ist Verschwendung, die der Landesrechnungshof zu Recht kritisiert hat. Das ändern wir für die Zukunft, indem wir einen Pool schaffen — das Geld liegt künftig beim Land, und die Hochschulen rufen es ab. Da muss niemand aus der Landesregierung noch irgendetwas genehmigen.

Haben Sie denn Hinweise, dass Gelder verschwendet werden?

Schulze Ich hoffe das nicht...

...aber Sie wissen es nicht?

Schulze Ich weiß, was der Landesrechnungshof bemängelt — zum Beispiel das Schaffen von Rücklagen mit Steuergeldern. Noch einmal: Es geht mir nicht um eine Abrechnung. Ich will, dass wir eine vernünftige Planung bekommen. Die Interessen von 37 Hochschulen ergeben nicht automatisch das Landesinteresse.

Wo läuft es denn zum Beispiel falsch?

Schulze Wir brauchen dringend mehr Menschen in Gesundheitsberufen, Ingenieure oder auch Berufsschullehrer. Für eine einzelne Uni ist es unattraktiv, sich etwa um Berufsschullehrer zu kümmern, weil es sich um relativ wenige Personen handelt.

Die Unis sagen, sie hätten gar nicht genug Nachfrage für die Plätze.

Schulze Eben. Weil es sich für die Unis nicht lohnt, dafür zu werben.

Das Land kann aber doch auch nicht mehr Nachfrage schaffen.

Schulze Aber das Land kann besser für diese Fächer werben.

Im Entwurf steht auch eine Verpflichtung der Hochschulen zu Nachhaltigkeit und Frieden. Haben die Unis recht, die befürchten, das Land könne damit Einfluss auf das Forschungsspektrum nehmen?

Schulze Nein. Die Forschungsfreiheit ist im Grundgesetz garantiert. Die Regelung ist eine milde, abstrakte Formel, die die Unis ausfüllen können. Viele gehen in ihren Grundordnungen schon viel weiter.

Warum muss der Satz dann sein?

Schulze Weil die Debatte den Hochschulen guttut. Der Satz ist eine Bitte, sich damit zu beschäftigen.

Der Landesvorsitzende der Grünen hat gesagt, das Gesetz gehe weiter, als es nötig erscheine. Wackelt Ihr Rückhalt bei den Regierungsparteien?

Schulze Mit den Fraktionen sind die Inhalte abgestimmt, natürlich auch mit den Grünen. Ich habe keine Signale bekommen, dass sich da etwas geändert hätte.

Ihre Vorvorgängerin als Ministerin, Hannelore Kraft, hat selbst die Hochschulautonomie mit auf den Weg gebracht. Haben Sie sich mit ihr schon mal über den Entwurf gestritten?
Schulze (lacht) Nein — die Hochschulautonomie bleibt ja. Ich bin da mit Hannelore Kraft zu 100 Prozent auf einer Linie.

Detlev Hüwel und Frank Vollmer führten das Interview.

(hüw)
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