Gelder für NRW-Kommunen Vier Millionen Euro sollen gegen Armut helfen

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen startet ein mit vier Millionen Euro ausgestattetes Programm zur Armutsbekämpfung in den Kommunen. Die Schere zwischen Haushalten mit hohem und niedrigem Einkommen geht nach Daten des Mikrozensus immer weiter auseinander.

Region: Diese Städte profitieren ab 2014 vom "Kommunal-Soli"
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Foto: dpa, Federico Gambarini

"Damit fördern wir Modellprojekte und Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die in benachteiligten Stadtteilen leben", erklärte Sozialminister Guntram Schneider (SPD) am Donnerstag in Düsseldorf. Die Förderhöchstgrenze beträgt je Kreis oder kreisfreier Stadt 75.000 Euro fürs laufende Jahr.

Laut Schneider geht es bei dem Projekt um bessere Zugänge zu Beratungs-, Bildungs- und Gesundheitsangeboten sowie um die Übergänge zwischen einzelnen Lebensphasen, darunter von der Schule in Ausbildung und Beruf. Auch sollten Betroffene an Stärken-Schwächen-Analysen im Stadtteil beteiligt und in Planungsprozesse zur Verbesserung ihres Wohnumfeldes einbezogen werden.

Mit dem Förderprogramm reagiert Schneider nach eigenen Angaben auf die aktuellen Zahlen des Mikrozensus, nach denen die Schere zwischen Haushalten mit hohem und niedrigem Einkommen weiter auseinandergehe.
Ende 2013 seien rund 1,93 Millionen Menschen und damit gut jede zehnte Person in NRW auf Leistungen der Mindestsicherung angewiesen gewesen, vor allem auf Hartz IV und Sozialhilfe. Der Anteil von Personen mit Bezug von Mindestsicherungsleistungen sei von 10,7 Prozent Ende 2012 auf 11,0 Prozent Ende 2013 gestiegen.

"Die soziale Spaltung nimmt trotz positiver Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt zu", kritisierte Schneider. Dies gelte leider auch für Kinder und Jugendliche. Dieser Entwicklung wolle die Landesregierung mit ihrer Initiative "NRW hält zusammen ? für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung" entgegentreten.

Antragsberechtigt sind nach den Angaben kreisfreie Städte, Kreise, kreisangehörige Gemeinden, Träger der Freien Wohlfahrtspflege und weitere Akteure, wie Kirchen- und Moscheegemeinden, Sozialverbände, Gewerkschaften, Selbsthilfegruppen, Sport- und Kulturvereine, Integrationszentren und -agenturen, Migrantenselbstorganisationen und Familienbildungsstätten. Antragsschluss ist der 12. Juni.

(KNA)
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