Oberverwaltungsgericht Münster Gericht schränkt verkaufsoffene Sonntage ein

Münster · Ein Kinderfest reicht nicht, um die Geschäfte sonntags zu öffnen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Verkaufsoffene Sonntage müssen einen echten Anlass haben, sie sind kein Selbstzweck. Händler und der Städtetag sind in Sorge, Verdi jubelt.

Verkaufsoffene Sonntage in Mönchengladbach 2024
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Verkaufsoffene Sonntage in Mönchengladbach 2019

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Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Der Streit um verkaufsoffene Sonntage in NRW geht in eine neue Runde. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat strenge Regeln festgelegt, wann eine Kommune einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen darf. Es müsse klar sein, dass es einen echten Anlass gebe, um vom Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen abzuweichen. Konkret hatten die Richter es als unzulässig bezeichnet, ein Kinderfest als Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag im Velberter Bezirk Neviges vor acht Tagen zu nutzen. Das Fest fand zwar statt, aber die Läden blieben zu.

Die klagende Dienstleistungsgewerkschaft Verdi will die Entscheidung nutzen, um in ganz NRW gegen ihrer Meinung nach häufig zu liberale Öffnungszeiten vorzugehen. "Das bestärkt uns in unserer Haltung", sagte Verdi-Bundessprecher Günter Isemeyer: "Wir werden uns nun in vielen Kommunen anschauen, mit welchen Begründungen da verkaufsoffene Sonntage erlaubt wurden." Sein Wuppertaler Kollege Daniel Kolle wurde konkreter: "Wir lassen prüfen, ob die verkaufsoffenen Sonntage in Wülfrath und Heiligenhaus rechtens sind."

Jeder Shopping-Sonntag braucht einen Anlass

Laut Gesetz muss jeder der jährlich vier erlaubten Shopping-Sonntage in der City oder einem Ortsteil einen Anlass haben, etwa ein Fest oder eine Messe. Das Oberverwaltungsgericht legte nun fest, dass Städte einen Sonntag nur verkaufsoffen machen dürfen, wenn zu dem Anlass mehr Besucher erwartet werden als Menschen, die "allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen" kommen würden. Eine Öffnung sei unzulässig, wenn sie "gegenüber der anlassgebenden Veranstaltung nur untergeordnete Bedeutung" habe.

Diese Klarheit macht Städte und Betroffene nervös. Ein rheinischer Stadtmarketing-Manager nannte die Münsteraner Entscheidung "eine Katastrophe" - alle verkaufsoffenen Sonntage stünden jetzt "auf tönernen Füßen". Der Juweiler Heinrich Stevens aus Anrath bei Willich kritisierte: "Schon jetzt dürfen wir hier nur zwei verkaufsoffene Sonntage im Jahr durchführen. Nach einem solchen Urteil ist eine Ausdehnung schwer." Ein neues Gesetz, "damit eine liberalere Praxis möglich ist", forderte Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW. Dies unterstützte FDP-Wirtschaftspolitiker Ralf Witzel.

In Düsseldorf stehen noch zwei Sonntage an

Die Lage vor Ort ist aber unterschiedlich. In Düsseldorf stehen 2016 noch zwei zentrale verkaufsoffene Sonntage an: am 11. Dezember zum Weihnachtsmarkt (nach dem Urteil kein Problem) und am 23. Oktober zur Kunststoffmesse - in dem Fall könnten Kritiker bemängeln, dass zur Messe weniger Gäste kommen als wegen einer Ladenöffnung.

In Mönchengladbach laufen 2016 elf verkaufsfreie Sonntage verteilt über die Stadt. Auf Druck der Linken überprüfte die Bezirksregierung ihre Rechtmäßigkeit. Ergebnis: Weil die Läden angeblich immer in Verbindung mit Traditionsveranstaltungen offen blieben, nickte die Bezirksregierung alle Sonntage ab. Die Kritiker hatten ein "Frühlingsfest" im April als Vorwand vermutet.

In Solingen finden stadtweit insgesamt acht verkaufsoffene Sonntage statt - nun will die Stadt die Lage mit den Händlern prüfen. Ähnlich geht Hilden vor, wo es vier zentrale Shopping-Sonntage und vier in einem Vorort gibt. In Hilden sprach sich auch die evangelische Kirchengemeinde deutlich gegen den Sonntagseinkauf aus. Gott selber habe den Tag der Arbeitsruhe geschaffen, erklärte Pfarrerin Sonja Schüller.

(RP)
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