Urteil am Oberverwaltungsgericht Zeckenbiss bei Polizist ist kein Dienstunfall

Münster · Ein Polizist gibt an, bei der Rettung einer Frau von einer Zecke gebissen worden zu sein. Er will dies als Dienstunfall geltend machen. Dem schiebt jetzt das Oberverwaltungsgericht einen Riegel vor.

 Eine Zecke krabbelt über die Hand eines Mannes (Symbolbild).

Eine Zecke krabbelt über die Hand eines Mannes (Symbolbild).

Foto: dpa, dan pzi fux bwe

In seinem Kampf um die Anerkennung des Zeckenbisses als Dienstunfall hat ein nordrhein-westfälischer Polizist eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies am Mittwoch seine Berufung gegen eine ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz ab.

Die Richter des OVG konnten sich zwar vorstellen, dass sich der Beamte mit Wohnsitz in der Eifel und Einsatzort im Kölner Polizeipräsidium den Biss bei einem Einsatz im September 2013 zugezogen hat. "Aber wir können auch nicht ausschließen, dass es in der Freizeit passiert ist", sagte der Vorsitzende Richter in der Begründung (Az.: 3 A 2748/15).

Der Beamte hatte angegeben, sich den Biss bei der Rettung eines Unfallopfers in einer Böschung der Autobahn A3 zugezogen zu haben. Allerdings hatte er den Biss erst Tage später entdeckt und gemeldet. Sein Dienstherr verweigerte deshalb die Anerkennung als Dienstunfall. Eine Folgeerkrankung wie eine Borreliose hatte der heute 34-Jährige bislang nicht.

(oko/lnw)
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