Stärkungspaktgesetz Verfassungsgerichtshof verkündet Urteil zu Kommunalfinanzen

Münster · Stadt gegen Land: Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen verkündet am Dienstag eine Entscheidung im Streit um die Gemeindefinanzen. Die Stadt Oer-Erkenschwick aus dem Kreis Recklinghausen hatte die obersten Richter angerufen und gegen das Stärkungspaktgesetz geklagt.

Das Gesetz war im Jahr 2011 verabschiedet worden und soll bis 2020 klammen Kommunen mit Finanzspritzen von jährlich 350 Millionen Euro helfen. In den ersten beiden Jahren hatte Oer-Erkenschwick allerdings rund 6 Millionen Euro zu wenig vom Land bekommen. Grund waren falsche Berechnungen, die dann für die Zeit ab 2013 korrigiert wurden.

Auch andere Kommunen waren betroffen. Geklagt hat aber als einzige die Stadt Oer-Erkenschwick. Sie fordert einen Ausgleich für das Minus. Das Land argumentierte am 24. Februar in der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof, das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Haushalte sei im Jahr 2011 in Kenntnis von Mängeln schnell verabschiedet worden, weil ersten Gemeinden bereits die Pleite drohte.

Nach Angaben des Kämmerers der Stadt hatte die Kommune das Land aber schon frühzeitig auf die Fehler aufmerksam gemacht. So tauchte für das hochverschuldete Oer-Erkenschwick in der Statistik ein Überschuss von vier Millionen Euro auf, obwohl die Kommune pro Jahr ein Haushaltsdefizit von acht Millionen Euro ausweist. In der Erörterung des Falles ging es dann in Münster um die Frage, an welcher Stelle zwischen den Kommunen, dem statistischen Landesamt und dem Land die entscheidenden Rechenfehler begangen wurden.

(lnw)
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