Dinslaken Auch die Stadt will nun profitieren

Dinslaken · Dinslakener Verwaltung plant Einführung "Kooperatives Baulandmodell".

Bisher war es so, dass die Grundstückseigentümer alleine davon profitieren, wenn ihre Grundstücke zu Bauland werden. Die Kosten für Planung und Infrastruktur wurden von der Stadt, also von der Allgemeinheit getragen. Dieses Prinzip möchte die Verwaltung nun durchbrechen. Sie will ein Stück vom Gewinn abhaben, um damit die Kosten für die Schaffung der Infrastruktur zu decken. Deshalb schlägt sie die Einführung eines "Kooperativen Baulandmodells" vor. Erstmals werden sich die Mitglieder des Ausschusses für Liegenschaften am 7. März mit diesem Thema beschäftigen.

Durch Erschließungsverträge, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, städtebauliche Verträge oder eine Investorenplanung sind die Grundstückseigentümer bereist in jüngster Vergangenheit an den Planungskosten beteiligt worden, heißt es in der Vorlage. Mit dem "Kooperativen Baulandmodell" geht die Stadt noch einen Schritt weiter. Es geht nicht nur darum, Kosten, die die Allgemeinheit trägt, zu reduzieren, sondern es geht darum, Einnahmen zu erzielen. Das "Handlungskonzept Wohnen" soll zudem helfen, die Wohnbauflächenentwicklung stadtplanerisch abzustimmen. In diesem Konzept werden die Wohnraumbedarfe für die Stadt bis auf Quartiersebene konkretisiert und Handlungsempfehlungen formuliert. Wenn solche Flächen bereitgestellt werden, sind aus Sicht der Stadt erhebliche Planungsleistungen und die Schaffung von Infrastruktur notwendig. Hier möchte Dinslaken in der Kooperation mit den Grundstückseigentümern einen größeren Einfluss haben, um sozialpolitische Ziele durchsetzen zu können. In der Vorlage heißt es dazu: "Eine Abkehr von ,Gewinne privatisieren - Verluste sozialisieren'." Damit das gelingt, könnte die Stadt frühzeitig die zu entwickelnde Fläche teilweise oder ganz vom Eigentümer erwerben. Sie würde dann an der Wertsteigerung partizipieren und damit ihre Kosten refinanzieren.

Der Vorschlag der Stadt lautet: Bei Bauleitplanverfahren für die Schaffung und Änderung ab einer zu überplanenden Fläche von rund 5000 Quadratmeter wird die Stadt grundsätzlich Eigentümerin von mindestens 30 Prozent der Fläche. Ist das Grundstück kleiner, ist im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Flächenverkauf an die Stadt zu fordern ist. Wenn ein Plangebiet größer als 50. 000 Quadratmeter ist, soll eine Rahmenplanung vorangestellt werden, bei der Alternativen geprüft werden. Damit will die Stadt eine städtebauliche Qualität sichern. Eigentümer größerer Flächen sollen angesprochen werden und von den Vorteilen der gemeinsamen, kooperativen Entwicklung ihrer Flächen überzeugt werden. Erst wenn der Ankauf geregelt ist, soll mit dem Planverfahren begonnen werden.

(mt)
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