Hintergrund "Familienleben findet zu wenig Beachtung"

Dinslaken · Warum die Dinslakener CDU-Fraktion Nachbesserungen bei den Regelungen für den Offenen Ganztag an den Grundschulen fordert.

Dinslaken Der Rat wird in seiner Sitzung am 23. Juni über eine Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge im Rahmen des Offenen Ganztags in den Grundschulen entscheiden. Das ist notwendig geworden, weil die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes festgestellt hat, dass das bisher in Dinslaken praktizierte Verfahren nicht zulässig ist. Prinzipiell hat die Dinslakener CDU-Fraktion gegen die von der Verwaltung vorgeschlagene Ausgestaltung der Satzung keine Bedenken, auch nicht gegen eine ihrer Meinung nach maßvolle Erhöhung der Elternbeiträge. Jedoch gibt es in der CDU-Fraktion, wie ihr Vorsitzender Heinz Wansing erklärte, weiterhin Kritik hinsichtlich der Betreuungszeiten und der pauschalierten Erhebung eines Essensentgeltes sowie der Pflicht zur Teilnahme am Essen.

Bislang konnte, darauf wies der der schul- und jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Michael van Meerbeck, hin, das Essen direkt mit den Trägern der Offenen Ganztagsschule abgerechnet werden. Dies bedeutete auch, dass in dem Falle, in dem ein Kind nicht oder nur teilweise am Essen teilnahm, auch nur die tatsächlich bezogenen Verpflegung in Rechnung gestellt wurde. Gerade bei Kindern der Primarstufe sei nach aller Erfahrung zu erwarten, dass das Essen nicht durchgehend im Rahmen der Betreuung eingenommen wird. Eine zwangsweise Teilnahme am Essen sowie die pauschale Erhebung eines Beitrags von 49,50 Euro, wie die Verwaltung vorschlägt, führe zu einer finanziellen Mehrbelastung der Eltern und sei alleine deswegen auch nicht satzungsrechtlich zu regeln. Die CDU Fraktion sei sehr wohl der Meinung, dass die Ernährung der Kinder und Jugendlichen in Dinslaken gesichert sein muss. Sie spricht sich aber gegen eine Verpflichtung zur Teilnahme am Essensangebot des Offenen Ganztags aus. Den Familien dürfe in der Regel nicht unterstellt werden, dass sie ihre Kinder nicht sachgerecht ernähren. Fraglich sei auch, ob die Stadt das Kassieren der Essensgelder mit dem von ihr geplanten Personalaufwand leisten könne und ob dieser Aufwand auch auf die Eltern umgelegt werden soll. Selbst wenn die Verwaltung erkläre, dass die Erträge durch das Kassieren eines pauschalierten Essensbeitrages die entstehenden Aufwendungen in voller Höhe decke, so blieben doch Bedenken, ob die veranschlagte Summe die tatsächlichen Aufwendungen zu decken vermag. Nach Planungen der Stadtverwaltung, so die Kritik der Christdemokraten, sollen diese Aufwendungen auch noch auf die Eltern umgelegt werden, was einer zusätzlichen Erhöhung der Kosten für die Betreuung der Kinder zur allgemeinen Beitragserhöhung gleich käme. Wansing: "Das lehnen wir ab. Nach der gerade geplanten Anhebung der Elternbeiträge wäre das ja eine doppelte Erhöhung." Noch schwerer als diese Kritikpunkte an der Satzung wiegt für Michael Herbers, sachkundiges Mitglied in der CDU Fraktion, dass die Satzung auch die bisherige Verfahrensweise beinhaltet, dass Kinder, die zum Offenen Ganztag angemeldet werden, diesen auch an fünf Tagen in der Woche mindestens bis 15 Uhr besuchen müssen.

Herbers: "Dies kommt einer zeitlich beschränkten zwangsweisen Unterbringung gleich. Die Familie steht nach Artikel 6 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutze des Staates. Dies beinhaltet auch die uneingeschränkte Freiheit der Erziehungsberechtigten zu entscheiden, ob und wenn ja, wie lange ihr Kind den Offenen Ganztag besucht." Dessen wesentlicher Sinn und Zweck sei aus Sicht der CDU- Fraktion, ein Angebot zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu machen.

Dieses Angebot müsse zwingend auf die Bedürfnisse und die Möglichkeiten der Familie Rücksicht nehmen. Keinesfalls dürfe eine einfache Satzung vorschreiben, wann Familie stattfinden darf oder wann eben nicht. "Wenn Vater oder Mutter an einem Nachmittag frei haben, wollen wir ihnen nicht verbieten, mit dem Kind zu essen und zusammen zu sein, so Herbers. Selbst wenn die Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen gefährdet wären, wenn die Stadt Dinslaken den Ganztag nicht verpflichtend mache, dürfe man nicht verkennen, dass auch das Land solche Regelungen, die in die Grundrechte eingreifen, nur durch ein qualifiziertes Gesetz regeln könne.

Aus all dem folgt für die CDU-Fraktion, "dass eine Satzung zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich nur dann kommen darf, wenn die Teilnahme am Essen weiterhin in gewohnter Weise organisiert wird und die Abrechnung direkt mit den Trägern erfolgt". Die CDU ist weiterhin der Ansicht, dass alles getan werden muss, um den Erlass des Landes zur Anwesenheitspflicht der Kinder flexibler zu gestalten. Ein gutes Beispiel dafür seien die Kindertagesstätten. Hier könnten die Eltern nach ihrem Bedarf bestimmte Betreuungspakete - 25, 35 oder 45 Stunden - buchen.

Außerdem könnten die unterschiedlichen Schulen, wie Michael van Meerbeck ergänzt, im Stadtgebiet mit individuellen pädagogischen Konzepten von der Rhythmisierung des Unterrichtes zu offeneren Angeboten zu unterschiedlichen Zeiten finden. "Die Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt leben in unterschiedlichen Familienkonstellationen und brauchen aus unserer Sicht entsprechende auf sie individuell abgestimmte Angebote", erklärte van Meerbeck.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort