Neukirchen-Vluyn Cannabis-Plantage im Keller: Drei Jahre Haft für Neukirchener

Neukirchen-Vluyn · Das Gericht hat den 42-Jährigen wegen bewaffneten Drogenhandels verurteilt. Er spricht von einer "Gelegenheitsgeschichte".

Zu drei Jahren Haft wurde gestern ein Mann aus Neukirchen-Vluyn vor der auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers verurteilt. Das Gericht befand den 42-Jährigen für schuldig, bewaffnet mit Rauschgift gehandelt zu haben.

Als Polizeibeamte am 30. November 2017 das Haus des Angeklagten betraten, waren sie eigentlich auf der Suche nach einer Schusswaffe. Denn ursprünglich hatten sie im Rahmen eines Verfahrens gegen den 42-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung einen Durchsuchungsbeschluss, um eben diese Waffe ausfindig zu machen. Was die Polizisten fanden, gab dem Fall jedoch ein ganz neues Gewicht: Die Liste umfasste 54 Marihuanapflanzen, drei davon stolze eineinhalb Meter hoch, über 300 Gramm abgeerntetes Cannabiskraut in einer Styroporbox, ein Einhandmesser, einen Revolver, drei Luftgewehre, 600 Euro Bargeld und ein Notizbuch mit Namensvermerken und dazugehörigen Geldbeträgen.

War man hier auf das Versteck eines professionellen Drogenhändlers gestoßen? Vor Gericht räumte der Rechtsanwalt des seit vier Monaten in U-Haft sitzenden Angeklagten im Namen seines Mandanten ein, dass der in Moers geborene, seit 2009 Arbeitssuchende gelegentlich selbst Cannabis konsumiert habe und durch das Internet auf die Idee gekommen sei, sich eine eigene Plantage anzubauen. Im Internet habe er sich auch die Materialien gekauft, wie beispielsweise Wärmelampen und Filteranlagen. Freunde, die mal mitgeraucht hätten, hätten dafür auch bezahlt. Das ganze sei nicht mehr als eine Gelegenheitsgeschichte gewesen.

Das Messer, das die Polizei auf dem Wohnzimmertisch des Angeklagten gefunden hatte, habe mit den Drogenhandel nichts zu tun, so der Anwalt weiter. Der Angeklagte habe es am Vorabend zum Öffnen eines Briefes benutzt. Und die Luftgewehre seien zum Schießen mit Freunden im Wald bestimmt gewesen. Nach Meinung des Rechtsanwalts konnte nur von Drogenhandel "im untersten Bereich" die rede sein. Er verwies auch auf die Legalisierung von Cannabis in Amerika und auf die Geständigkeit seines Mandanten. "Er will ja für das bestraft werden, was er gemacht hat. Aber bitte nicht für mehr", sagte der Rechtsanwalt zum Vorwurf des bewaffneten Handels.

Das Gericht hielt dem Angeklagten zwar zugute, dass er geständig war. Auf der anderen Seite bescheinigte der Vorsitzende Richter Johannes Huismann dem 42-Jährigen allerdings "eine nicht unerhebliche kriminelle Energie". Aufgrund der durchaus professionellen Plantage im Keller, des gewinnbringenden Weiterverkaufs, der Buchführung und des griffbereiten Messers verurteilte die Strafkammer den Angeklagten zu drei Jahren Freiheitsentzug.

(ial)
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