Wassenberg Vorwurf: Seniorin an der Wahl gehindert

Wassenberg · Wassenbergs Stadtratsmitglied und zweiter stellvertretender Bürgermeister Hermann Thissen (SPD) hat gegen einen Strafbefehl Einspruch erhoben. Jetzt kommt es im Mai zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Heinsberg.

 Um die Briefwahl zur Kommunal- und Europawahl 2014 wird es im Mai in der Verhandlung vor dem Heinsberger Amtsgericht gehen. Verantworten muss sich Stadtratsmitglied Hermann Thissen.

Um die Briefwahl zur Kommunal- und Europawahl 2014 wird es im Mai in der Verhandlung vor dem Heinsberger Amtsgericht gehen. Verantworten muss sich Stadtratsmitglied Hermann Thissen.

Foto: LOTHAR BERNS (ARCHIV)

Der Kommunalwahlkampf im vergangenen Jahr wird am 28. Mai vor dem Heinsberger Amtsgericht ein Nachspiel haben. Im Mittelpunkt steht der zweite stellvertretende Bürgermeister Wassenbergs, Hermann Thissen (SPD) aus Birgelen.

Thissen hat im Gespräch mit der Rheinischen Post bestätigt, dass er fristgerecht Einspruch erhoben hat gegen einen Strafbefehl wegen "Urkundenunterdrückung", der ihm kurz vor Weihnachten vom Amtsgericht ins Haus flatterte. Amtsgerichtsdirektor Helmut Bongartz bestätigte den Eingang des Einspruchs. Laut Strafbefehl sollte Thissen 3000 Euro und die Verfahrenskosten zahlen. Durch den Einspruch kommt es nun zu einer Verhandlung vor Gericht.

Was ist der Hintergrund? Thissen soll eine 71 Jahre alte Wählerin aus Birgelen, für die er - mit entsprechender Vollmacht ausgestattet - Briefwahlunterlagen geholt hatte, laut Strafbefehl "bei der Ausübung ihres Wahlrechts zur Europa- und Landratswahl gehindert" haben. Thissen stützt das Geschehen anlässlich der Briefwahl bei der Wählerin auf den Grundsatz der freien Wahl. "Da es in der Bundesrepublik keine Wahlpflicht gibt, bleiben zwangsläufig ungenutzte Wahlunterlagen übrig. Diese - nach dem Wahlakt - im Einvernehmen mit der Wählerin oder dem Wähler zu vernichten, stellt keine Straftat dar", betont er. Bei der Wählerin handele es sich, so Thissen, um eine Nachbarin, die er seit seiner Kindheit kenne und für die er seit mehreren Jahren auf deren ausdrücklichen Wunsch hin Versorgungsfahrten unternehme.

Thissen sagte im RP-Gespräch, seiner Meinung nach sei die Anzeige, die zum Strafbefehl führte, politisch gesteuert. In dem Schriftsatz enthaltene Anschuldigungen seien bereits im Wahlkampf auf der CDU-Internetseite erhoben worden. Er habe die Behauptungen damals zurückgewiesen und auf deren Entfernung bestanden, was dann auch geschehen sei.

Thissen hat seinerseits Strafanzeige wegen "Falscher Verdächtigung" gestellt. Ihm sei von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt worden, dass dieses Ermittlungsverfahren gegen zwei Wassenberger CDU-Ratsherren erst nach Abschluss des Bezugsverfahrens aufgenommen werde, sagte er.

Mit der Strafverteidigung von Thissen wurde Rechtsanwalt Klaus Hindelang aus Köln beauftragt.

(RP)
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