Erkelenz Angeklagter legt schriftliches Geständnis ab

Erkelenz · 44-Jähriger wegen Totschlags und Brandstiftung vor Gericht: Er sei im Alkoholrausch ausgerastet.

Am ersten Prozesstag vor der 7. Großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts hatte der Angeklagte kein Wort gesagt und sich hinter seiner Verteidigerin verkrochen. Tatsächlich wirft der Staatsanwalt dem 44-jährigen Wegberger Totschlag und besonders schwere Brandstiftung vor. Zwischen dem Abend des 19. November 2016 und dem Morgen des 20. November 2016 soll der Mann seiner Lebensgefährtin mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser die Kehle durchschnitten haben. Gestern nahm der zweite Prozesstag allerdings einen anderen Verlauf. Die Verteidigerin des Angeklagten verlas dessen schriftliches Geständnis.

"Ich habe mich entschlossen, mein Leugnen aufzugeben" , verlas die Anwältin. Er sei Alkoholiker, so der 44-Jährige. Dann schilderte er in dem Geständnis eine jahrelange Laufbahn als Alkoholiker und eine gescheiterte Ehe. 2012 habe er eine Therapie gemacht. Doch die sei gescheitert. Im Juli 2016 habe er die Wegbergerin kennengelernt. "Ich habe mich Hals über Kopf verliebt und wollte von nun an auf Alkohol verzichten", erinnerte sich der Angeklagte. Das Opfer hatte der Angeklagte über ein Internetportal kennengelernt. Bald sei er in das Haus der verwitweten Frau gezogen.

An dem Tatabend habe sie ihm erklärt, dass sie sich trennen wolle. Er klammere zu sehr, habe sich die Frau beschwert. "Ich verlor den Boden unter den Füßen und hatte Verlangen nach einem Alkoholrausch", verlas die Verteidigerin aus dem Geständnis. Er sei zur "Tanke" gegangen und habe sich Alkohol gekauft. Den habe er aus einem Wasserglas getrunken. Er sei ein Psycho und ein Lügner, habe ihn die Frau beschimpft. "Ich sah rot", so der Angeklagte in der Nacht. Es habe ein Gerangel gegeben. "Ich hatte das Messer in der Hand. Und dann habe ich gemerkt, dass ich sie getötet hatte. Ich habe die Frau umgebracht, die ich geliebt habe", hieß es schließlich in dem Geständnis.

Danach hat der Angeklagte die Tote auf ein Bett gelegt und sieben Butangasdosen unter dem Bett hervorgezogen und das Bettzeug angezündet. Seit dem Brand ist das Haus unbewohnbar. Die besonders schwere Brandstiftung habe der 44-Jährige begangen, weil er eine andere Straftat verdecken wollte, so die Anklage. Das schriftliche Geständnis bestätigte der Wegberger gestern komplett.

Familienmitglieder, Mutter, Schwester und Tochter schilderten gestern in ihren Zeugenaussagen, wie sie an dem Novembermorgen den Rauch aus einem Fenster des Hauses erblickt hatten. Zugleich waren sich die Zeugen einig, dass die sehr ordentliche Lebengefährtin niemals die Butangasdosen unter dem Bett platziert hätte. "Die wurden im Schuppen aufbewahrt", hieß es in den Zeugenaussagen. Der Angeklagte habe seltsam emotionslos vor dem Haus gestanden, so die Zeugen.

Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
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