Erkelenz Bewährungsstrafe für 19-Jährigen wegen Fund-Unterschlagung

Erkelenz · Zwei Männer entdeckten in Wegberg 150 Kilogramm Kupferkabel. Sie verschwanden mit der Beute nach Gladbach. Jetzt stehen sie vor Gericht.

Zwei 19 und 22 Jahre alte Gladbacher saßen nicht zum ersten Mal auf einer Anklagebank. Ihre Vorstrafenregister waren mit jeweils vier Eintragungen gefüllt, nun mussten sie sich erneut vor Gericht verantworten. Im aktuellen Fall warf die Staatsanwältin den beiden gemeinschaftliche Fundunterschlagung vor. Beim 19-Jährigen kam eine weitere Anklage dazu. Er soll einem Kumpel erlaubt haben, mit einem Kleinkraftrad ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Der ältere Mitangeklagte soll außerdem Hausfriedensbruch begangen haben. Die beiden Angeklagten beteuerten sinngemäß vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht: "Wir sind geständnisbereit". Die Mönchengladbacher gaben zu, in der Nacht zum 7. Juli vor einem Industriegelände in Wegberg einen Wagen, voll beladenen mit Kupferkabeln, entdeckt und mitgenommen zu haben. Aber sie seien nicht die Diebe gewesen. Vermutlich hätten die wirklichen Täter den Wagen bereitgestellt, so die Angeklagten. Zeugen hatten die beiden beobachtet und auf Fotos wieder erkannt. Die Kupferkabel hätten genau an die Stellen gepasst, von denen sie abgerissen worden waren, so das Ergebnis im Ermittlungsverfahren. Der Gesetzgeber nennt eine solche Tat "Fundunterschlagung".

Zur ihrer Person sagten die beiden Angeklagten bereitwillig aus. Die Lebensläufe der jungen Männer ähnelten sich. Beide waren schon früh zu Drogenkonsumenten geworden. Der 19-Jährige hatte die Schule in der 9. Klasse ohne Abschluss verlassen und eine Ausbildung abgebrochen. Danach war er mit Diebstählen aufgefallen. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe gab ihm am Ende eine "leicht positive Prognose". Vor kurzem habe der 19-Jährige eine Arbeitsauflage erfüllt und einen Drogenentzug gemacht. Für ihn sei jetzt betreutes Wohnen vorgesehen. Dem 22 Jahre alten Mitangeklagten wirft die Staatsanwältin Hausfriedensbruch vor, weil er am 28. Mai über einen Zaun in ein fremdes Gelände eingedrungen war. Aber er habe nur auf einen Freund gewartet und nichts stehlen wollen, so der junge Mann. Jetzt arbeite er als Heizungsbauer und versuche, seine Schulden von 12.000 Euro zu verringern.

Am Ende verurteilte das Jugendschöffengericht den 19-Jährigen wegen gemeinschaftlicher Fund-Unterschlagung und weil er seinen Kumpel ohne Fahrerlaubnis mit einem Kleinkraftrad fahren ließ, zu einer Jugendstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte muss Drogenscreenings liefern. Der Komplize kommt mit einer Geldstrafe von 2700 Euro (90 Tagessätze zu je 30 Euro) davon.

(RP)
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