Wegberg/Kreis Kommunalaufsicht beklagt Versäumnisse

Wegberg/Kreis · Weil die Stadt Wegberg vereinbarte Sparvorhaben nicht umsetzt und Ersatzmaßnahmen vermissen lässt, genehmigt die Kommunalaufsicht den Haushalt nur unter Auflagen. Bis spätestens Ende Juni muss die Mühlenstadt nachbessern.

Wegberg/Kreis: Kommunalaufsicht beklagt Versäumnisse
Foto: Pixabay (Archiv)

Heinsberg Wegen mangelnder Konsequenz beim Thema Sparen erteilt die Kommunalaufsicht der Stadt Wegberg erneut eine Rüge: Die Finanzwächter beim Kreis Heinsberg kritisieren, dass sich der Wegberger Stadtrat von einigen vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen inhaltlich verabschiedet hat, ohne bisher Kompensationsmaßnahmen dafür zu beschließen. Sollte sich daran nichts ändern, wird das Haushaltssicherungskonzept im kommenden Jahr nicht mehr genehmigt, kündigt die Kommunalaufsicht an. Bis spätestens 30. Juni 2017 soll der Stadtrat mit entsprechenden Beschlüssen nachbessern.

Die Stadt Wegberg hat rund 50 Millionen Euro Schulden und befindet sich seit dem Jahr 2015 in einem Haushaltssicherungskonzept. Dieses hat zum Ziel, dass die Stadt spätestens im Jahr 2024 keine neuen Schulden mehr machen muss. Der ausgeglichene Haushalt soll durch eine Reihe von Sparmaßnahmen erzielt werden, unter anderem durch die "Schulstandortoptimierung". Insgesamt 291.000 Euro pro Jahr könne Wegberg allein durch die Schließung von zwei Grundschulen im Stadtgebiet einsparen, rechnete die Gemeindeprüfungsanstalt der Stadt vor. Die Stadt Wegberg zweifelt diese Zahlen mittlerweile als zu optimistisch an.

Auf eine im Haushaltssicherungskonzept vereinbarte Sparmaßnahme darf nur dann verzichtet werden, wenn der Stadtrat nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht eine Kompensationsmaßnahme beschließt, die vergleichbare Einsparungen erzielt. "Die Entwicklung geht dahin, dass der Rat der Stadt Wegberg bereits von einigen Konsolidierungsmaßnahmen inhaltlich Abstand genommen hat, ohne bisher Kompensationsmaßnahmen dafür zu verabschieden", kritisiert Landrat Stephan Pusch in seiner Bewertung der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation der Stadt Wegberg. Dies gelte in besonderem Maße für das Thema Schulstandortoptimierung. Nach Protesten aus der Bevölkerung hatte sich der Stadtrat gegen die geplante Schließung von zwei Grundschulen im Stadtgebiet ausgesprochen. "Obwohl in diesem Zusammenhang unmittelbar eine alternative Maßnahme hätte beschlossen werden müssen, die die Einsparungslücke deckt, wurde dies bislang versäumt", heißt es in dem Schreiben des Landrats. Bislang sei Abstand von verbindlichen Maßnahmen genommen worden, ohne dass dies abgesprochen war und ohne dass dafür Ersatzmaßnahmen beschlossen worden seien. Die Kommunalaufsicht kündigt an, dies nicht länger zu tolerieren. "Sofern dies künftig weiterhin nicht berücksichtigt wird, kann eine Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts im kommenden Jahr nicht in Aussicht gestellt werden", heißt es. Ungeachtet dieser Entwicklung sei das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Wegberg bisher nicht angepasst worden. Demnach wären in den Haushaltsansätzen weiterhin die erheblichen Einsparungen einkalkuliert, obwohl diese nicht erreicht werden können. Die Konsolidierungsbeträge sind daher anzupassen und die Änderung ist erneut durch den Rat zu beschließen.

Die Stadt Wegberg teilte der Kommunalaufsicht auf Nachfrage mit, dass die ermittelten Einsparungen bisher gar nicht in die Haushaltsplanung einbezogen worden seien. Der Landrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zusammen mit dem Haushaltssicherungskonzept 2015 beschlossen wurde, zwei Grundschulstandorte auf Wegberger Stadtgebiet zu schließen. Die dadurch eingeplanten Kosten seien nötig, um das Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes zu erreichen und im Jahr 2024 erstmalig wieder einen Haushaltsausgleich darstellen zu können. Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2024 sei auf dieser Basis erteilt worden. Da der Rat von den Schulschließungen Abstand genommen und bisher auch keine entsprechende Kompensationsmaßnahme beschlossen hat, versieht die Kommunalaufsicht die Genehmigung des Haushalts nun mit der Auflage, dass dies bis spätestens zum 30. Juni 2017 nachgeholt wird. Angepasst werden müssen auch die Maßnahmen Nr. 8 (Zinsreduzierungskonzept), Nr. 15 (Neuinstallation der Photovoltaikanlagen) und Nr. 17 (Reduzierung Unterhaltsstandards Grünflächen), da diese ebenfalls nicht an die aktuellen Entwicklungen angepasst seien.

Ein weiteres Risiko sieht die Kommunalaufsicht in der Planung der Kreisumlage. Für den Bereich der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Wegberg sei lediglich eine sehr moderate Erhöhung der Kreisumlage erfolgt, die den realistischen Planungen nicht entspreche. Erwähnt wird von der Kommunalaufsicht auch, dass die Kreditaufnahme der Stadt Wegberg in den Jahren 2019 und 2020 den zulässigen Rahmen überschreite. Die Planung sei deshalb in den kommenden Jahren anzupassen.

Die Entwicklung macht nach Auffassung der Kommunalaufsicht deutlich, dass die Stadt Wegberg auch in Zukunft auf die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung angewiesen sein wird. Das zu erwartende Liquiditätsdefizit werde den Ergebnishaushalt zunehmend belasten und den Haushaltsausgleich erschweren. "Die gemeindlichen Anstrengungen zum Haushaltsausgleich dürfen nicht nachlassen", fordert Landrat Pusch. Es gelte, die Konsolidierungspotenziale auszuschöpfen, um dem stetigen Eigenkapitalverzehr entgegenzuwirken. "Die stetige Eigenkapitalreduzierung stellt nicht nur einen gesetzwidrigen Zustand dar, sondern belastet darüber hinaus zukünftige Generationen", teilt der Landrat mit.

(RP)
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