Recklinghausen Vogelgrippe: Stallpflicht in NRW bleibt bestehen

Recklinghausen · Nach mehreren Vogelpestausbrüchen in nordrhein-westfälischen Betrieben bleiben die Geflügelhalter weiterhin in Alarmbereitschaft. Entwarnung ist nicht in Sicht, Prognosen sind nach Angaben des zuständigen Verbraucherschutzministeriums in Düsseldorf nicht möglich. Seit Dezember gilt in Nordrhein-Westfalen vorsorglich eine Stallpflicht. "So lange es immer wieder Verdachtsfälle gibt, bleibt es dabei. Das geben uns die EU-weit geltenden Regeln so vor", sagt Peter Schütz vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv).

So gefährlich ist die Vogelgrippe für Mensch und Tier
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Foto: dpa, jbu pzi chc

Neben der Stallpflicht gelten für alle Geflügelhalter verschärfte Hygienemaßnahmen, damit der Erreger nicht über die Arbeitskleidung in die Ställe geschleppt wird. "Es gibt kein Verfahren, dass eine Ausbreitung trotz allem absolut ausschließen könnte", sagt Bernhard Rüb, Sprecher der Landwirtschaftskammer. Die Infektionswege seien vielfältig: "Sie können das am Reifen eines Gerätes haben, oder es kann von der infizierten Ente direkt auf den Hof platschen", sagt Rüb. Dramatisieren will er die Lage jedoch nicht: "So wie Kinder krank werden, werden auch Tiere krank. Die Geflügelpest kennen wir seit über 100 Jahren." Das bestätigt auch Schütz. "Wir haben ja keine exorbitant hohen Ausbruchszahlen, wir reden von Einzelfällen", sagt der Experte vom Lanuv.

Gegen den wirtschaftlichen Schaden seien die meisten größeren Betriebe ausreichend versichert. Entschädigt werden sie unter anderem aus der sogenannten Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer, sagt Rüb. In NRW gibt es nach Auskunft des Sprechers der Landwirtschaftskammer rund 38.000 Geflügelhalter, wobei die allermeisten davon als Hobby einige wenige Hühner oder anderes Geflügel besitzen. Bislang wurden in NRW vorsorglich oder nach Funden des H5N8-Virus über 100.000 Tiere getötet.

(dpa)
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