Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes
EILMELDUNG
Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes

Aix-En-Provence Brustimplantate: Gericht hebt Urteil gegen TÜV auf

Aix-En-Provence · Der TÜV Rheinland muss im Skandal um minderwertige Brustimplantate in Frankreich doch nicht haften. Ein französisches Berufungsgericht hob gestern ein Schadenersatz-Urteil gegen das Prüfunternehmen auf. Der TÜV habe seine Verpflichtungen bei der Zertifizierung der Produktion des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) erfüllt. In erster Instanz war der TÜV Ende 2013 verurteilt worden, mehr als 1600 Frauen jeweils 3000 Euro Schadenersatz plus Anwaltskosten zu zahlen.

Zwischenzeitlich traten nach Angaben des TÜV weitere Opfer dem Verfahren bei, die Entscheidung bezieht sich daher auf mehr als 3000 Frauen sowie einige Händler. Das Unternehmen sieht sich als Opfer des Betrugs des Herstellers und legte Berufung ein. Mehrere deutsche und französische Gerichte schlossen sich der Einschätzung an.

Die Entscheidung sei ein wichtiger Schritt in den gerichtlichen Auseinandersetzungen um den PIP-Skandal, sagte TÜV-Sprecher Hartmut Müller-Gerbes. Eine Bestätigung der Schadenersatzansprüche hätte den TÜV teuer zu stehen kommen können. Die bereits gezahlten 5,8 Millionen Euro könnte der TÜV Rheinland nun zurückfordern - ob das Unternehmen dies auch macht, wird noch geprüft. Laut einer Anwältin könnte auch gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts Rechtsmittel eingelegt werden.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort