Landgericht Köln Lebenslang für Dreifachmord in Overath

Köln (rpo). Das Kölner Landgericht hat am Mittwoch den Todesschützen von Overath zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Ihm wurde zweifacher Mord, Raub mit Todesfolge sowie Anstiftung zum Mord zur Last gelegt. Er wird vermutlich nie wieder auf freien Fuß kommen. Auch seine damalige Freundin muss hinter Gittern.

"Wenn solch schreckliches Verbrechen völlig unschuldige Menschen wie die Anwaltsfamilie Nickel treffen kann, dann kann es jeden, jederzeit auch treffen." Mit diesem Satz erklärt am Mittwoch Richter Paul Schwellenbach vor dem Landgericht Köln das Entsetzen, dass die Bluttat von Overath auslöste. Am 7. Oktober vergangenen Jahres hatte dort der Neonazi und Ex-Söldner Thomas Adolf innerhalb weniger Minuten einen Anwalt, dessen Ehefrau und Tochter regelrecht hingerichtet.

Der 46 Jahre alte Rechtsextremist verfolgte im vollbesetzten Schwurgerichtssaal 210 die Ausführungen von Schwellenbach mit unbewegter Miene. Ohne sichtbare Regung hatte der ganz in Schwarz gekleideten Angeklagte zuvor auch das Urteil angehört. Danach wird er wegen Mordes aus Habgier und niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung wegen besonderer Schwere der Tat verurteilt.

Was sich am Tattag in den wenigen Minuten in der Anwaltskanzlei abgespielt haben muss, beschreibt Schwellenbach mit teilweise belegter Stimme als "schrecklich und unvorstellbar". Der 46 Jahre alte Täter habe zunächst wohl nur vorgehabt, "irgendwie an Geld zu kommen", als er mit seiner 19-jährigen Freundin Jennifer D. im Auto nach Overath fuhr. Als Raubopfer habe er einen Anwalt ausgewählt, den er für die Kündigung seiner Wohnung verantwortlich machte.

"Herr Nickel, was sind Sie doch für ein schlechter Mensch!"

Doch in der kleinen Anwaltskanzlei sei es dann zu einer blutigen Eskalation der Ereignisse gekommen. Die Ehefrau des Rechtsanwalts hatte sich trotz der vorgehaltenen Waffe den Forderungen von Adolf widersetzt und ihn nicht ernst genommen. Um 16.19 Uhr erschoss der Ex-Söldner sie als Erste. Kurz darauf tötete er auch den Anwalt und die 26-jährige Tochter.

Wie zynisch und menschenverachtend der Exsöldner bei der Tötung der beiden vorging, zeigt sich laut Schwellenbach an dem "schrecklichen Satz", den er dem Rechtsanwalt zurief, bevor er ihn erschoss: "Herr Nickel, was sind Sie doch für ein schlechter Mensch!" Als der Vorsitzende Richter der Jugendstrafkammer diese Worte zitiert, stockt vielen im Gerichtssaal der Atem. Der Todesschütze selbst verzieht dabei keine Miene, sondern notiert sich etwas - möglicherweise diese Worte -in seinem Aktenordner, bevor er die gefesselten Hände wieder in den Schoß legt und sich zu seinem Anwalt vorbeugt.

Jennifer D. , die im Prozess mehrfach versucht hatte, sich als ahnungsloses und willenloses Opfer darzustellen, habe "aus Liebe mitgemacht", sagte der Richter. Ihr sei klar gewesen, dass Adolf nach dem tödlichen Schuss auf die Ehefrau möglicherweise auch die beiden anderen Personen töten würde, fügte Schwellenbach hinzu. Die junge Frau habe die Tötung von Nickel und seiner Tochter "billigend in Kauf genommen".

Auch Freundin muss in den Knast

Wegen Beihilfe zu den Morden verurteilt das Gericht die ebenfalls ganz in Schwarz gekleidete 20-Jährige zu siebeneinhalb Jahren Jugendstrafe. Auch sie zeigte keine Regung, als sie das Strafmaß gehört hatte. Jennifer D. sei von dem viele Jahre älteren Adolf "fasziniert" gewesen und habe den bekennenden Nationalsozialisten "restlos bewundert", sagte der Richter.

Während Adolf wegen der Sicherungsverwahrung vermutlich nie wieder auf freien Fuß kommen wird, hat die 20-Jährige noch eine Chance, nach der Entlassung aus der Jugendhaft ein neues Leben anzufangen. Die Opfer dagegen hätten keine Chance gehabt, hieß es in der Urteilsbegründung.

(afp)
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