Massaker 1944 in Frankreich Gericht lehnt Verfahren gegen früheren SS-Mann ab

Köln · Ein 89-jähriger früherer SS-Mann muss sich wegen eines Massakers 1944 in Frankreich nicht vor Gericht verantworten.

Das Landgericht Köln lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den Rentner ab, weil eine aktive Beteiligung an der Mordaktion nicht mehr nachweisbar sei. Am 10. Juni 1944 hatten SS-Einheiten im westfranzösischen Oradour-sur-Glane 624 Bewohner eines Dorfes umgebracht. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte den Mann wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes an 25 Menschen und Beihilfe zum Mord an mehreren hundert Menschen angeklagt.

Der Rentner habe zwar nie bestritten, als Mitglied des SS-Panzergrenadier-Regiments 4 "Der Führer" bei dem Massaker vor Ort gewesen zu sein, teilte das Gericht am Dienstag mit. Stichhaltige Beweise dafür, dass er selbst Menschen getötet oder aktiv bei der Ermordung geholfen habe, sieht das Gericht aber nicht.

(dpa)
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