Keine Erklärung für Festnahme Tierschützer Watson auf Kaution frei

Frankfurt/Main · Der Tierschutzaktivist Paul Watson ist wieder auf freiem Fuß. Nach einer Woche kam der 61-Jährige am Montag gegen Kaution von 250.000 Euro aus der Haft. Eine Erklärung für eine Festnahme in Deutschland habe er nicht, sagte Watson kurz nach seiner Freilassung vor dem Gefängnis in Frankfurt, wo ihn Anhänger begeistert begrüßten.

 Paul Watson ist wieder frei.

Paul Watson ist wieder frei.

Foto: dpa, Emily Wabitsch

Noch im vergangenen November sei er unbehelligt nach Hamburg gereist. Gegen den Chef der internationalen Tierschutzgruppe Sea Shepherd (Deutsch: Meereshirte) lag ein Haftbefehl aus Costa Rica vor. Am kommenden Mittwoch will Watson in Berlin beim Besuch der costa-ricanischen Präsidentin Laura Chinchilla Miranda demonstrieren.

Der 61-Jährige darf Deutschland bis zur Entscheidung über sein Auslieferungsverfahren nicht verlassen. Das Bundesjustizministerium bezweifelt jedoch, dass er ausgeliefert werden kann.

Vorwurf "Eingriff in den Schiffsverkehr"

Der als militanter Walfanggegner und Haischützer bekannte Watson war am 13. Mai am Frankfurter Flughafen aufgrund eines Haftbefehls aus Costa Rica festgenommen worden. Ihm wird Eingriff in den Schiffsverkehr vorgeworfen. Hintergrund ist ein Vorfall aus dem Jahr 2002 in guatemaltekischen Gewässern. Dabei soll Watson, der die kanadische und amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt, die Crew eines Schiffes aus Costa Rica bedroht haben.

Nach Angaben von Sea Shepherd hatten die Aktivisten gegen das sogenannte Shark-Finning des costa-ricanischen Schiffs protestiert, bei dem Haien bei lebendigem Leib die Flossen abgetrennt werden. Er finde es völlig unverständlich, dass Leuten, die Haie töten wollten, nichts passiere, während die, die sie retten wollten im Gefängnis landeten, sagte Watson nach seiner Freilassung. "Das Verfahren wird unsere Arbeit nicht stoppen."

Watsons Anwalt, Oliver Wallasch, nannte die Freilassung seines Mandanten einen Grund zur Hoffnung. In Auslieferungsverfahren sei es ungewöhnlich, dass ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werde. Zum Fall selbst wollten sich weder Wallasch noch Watson äußern, zumal sie bisher nicht wüssten, was genau Costa Rica Watson vorwerfe. Bei dem Vorfall 2002 sei weder jemand verletzt noch etwas beschädigt worden.

Costa Rica hat nun drei Monate Zeit, ein förmliches Auslieferungsersuchen mit den vollständigen Unterlangen zu stellen, die den Tatvorwurf belegen. Dann entscheidet das Oberlandesgericht in Frankfurt über die förmliche Auslieferungshaft, in einem weiteren Beschluss über die Zulässigkeit der Auslieferung. Das letzte Wort habe aber das Bundesjustizministerium. Dort bestehen allerdings erhebliche Zweifel an der "Bewilligungsfähigkeit" der Auslieferung. Dies habe das Ministerium der hessischen Justiz "auf Arbeitsebene" mitgeteilt, sagte eine Sprecherin. Allerdings werde das Ministerium nicht in die unabhängige Entscheidung der Justiz eingreifen, betonte sie.

(dpa)
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